Die Aufstallungspflicht für Geflügel


Die Aufstallungspflicht für Geflügel, die wegen des hohen Risikos der Übertragung des Geflügelpest-Virus von Wild-auf Hausgeflügel seit dem 12. Februar besteht, wird ab morgen, Freitag, 29. März, aufgehoben, teilt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel mit.

Die Aufhebung betrifft auch die Anordnungen zum Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden und zum Verbot des Verbringens von Vögeln zu Veranstaltungen.

Die Aufhebung wird mit der Allgemeinverfügung Nr. 5/2024 veröffentlicht und kann im Internet unter https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.