Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Gemeinde Helsa 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gemeinde-helsa.de veröffentlichte Website der Gemeinde Helsa.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer von Überwachungsstelle des Landes Hessen vorgenommenen Bewertung anhand einer vereinfachten Überprüfung (Februar 2023)
  • einer am 29.12.2023 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

  • Eine sinnvolle Überschriftenhierarchie ist nicht auf allen Seiten gewährleistet gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1.

·         PDF-Dokumente (mehrheitlich)

  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut.
  • Vereinzeln keine Alternativtexte bei Grafiken

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
  • Beim Bilderslider befinden sich in keine Sprungmarken.

Geplante Maßnahmen

Die Gemeinde Helsa ist bemüht, die aufgeführten Barrieren im Jahr 2024 fortlaufend zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.10.2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Helsa wenden oder unser Kontaktformular nutzen. 

Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:

Gemeinde Helsa

Berliner Straße 20

34298 Helsa

Telefon: 05605 8008 0

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de


Glocke mit Hahn, Baum blau, rot weiß