- Vorrübergehende Änderungen in der Pflegeversicherung bis voraussichtlich 31.3.2021
Ersteinstufung, Höherstufung, Widersprüche
Die Anträge können weiterhin gestellt werden.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt bis 31.3.2021 ohne persönliche Begutachtung des Versicherten in seinem Wohnbereich. Stattdessen ersetzen Aktenlage,
ein ausführlicher Fragebogen und Telefoninterview den bisherigen Verfahrensablauf.
Entlastungsbetrag von 125€
Abweichend vom jeweiligen Landesrecht können die Entlastungsleistungen von 125 €
für Pflegebedürftige aller Pflegegrade ( auch Grad 1) für Nachbarschaftshilfen und andere Personen und Anbieter verwendet werden. Coronabedingte Versorgungsengpässe sollen
Nicht verbrauchte Entlastungsleistungen von 2019 bleiben länger erhalten und
so ausgeglichen werden. Eine Genehmigung der Pflegeversicherung muss eingeholt werden.
verfallen erst zum 31.3.2021
Pflegehilfsmittel
Der monatliche Betrag für „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ wurde von
40€ auf 60€ aufgestockt. Die Regelung gilt und ist bisher nicht befristet.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind z.B. Einmalhandschuhe, Fingerlinge,
Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel, Desinfektionsmittel zur Flächenreinigung, Einmallätzchen, usw.
Achtung: FFP2 Masken gehören nicht zu den „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmitteln“.
Pflegeberatungseinsätze
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen, die
ausschließlich Pflegegeld erhalten, können telefonisch, digital oder mit Videotechnik
durchgeführt werden, wenn die/der Pflegebedürftige dies wünscht.
Sollte eine Durchführung des Besuches aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein
wirkt sich dies erstmals nicht nachteilig aus. Der Beratungseinsatz darf verschoben werden.
Es gibt Fristen für die Nachholtermine:
Pflegegrad 2 →30.6.2021
PG 3 →30.6.2021
PG 4 →31.3.2021
PG 5 →31.3.2021
Sollte bis dahin kein Beratungsbesuch erfolgt sein, wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn pflegende Angehörige für andere Dienstleister einspringen, haben sie
Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung. Der Anspruch
darauf wurde von 10 Tagen auf 20 Tage ausgeweitet. Dies gilt voraussichtlich
bis zum 31.3.2021
Kurzfristige Arbeitsverhinderung
10 Tage konnten sich Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie die Organisation einer aktuellen Pflegesituation regeln mussten. Bis 31.3.2021
kann die Freistellung auf 20 Tage verlängert werden.
Mehr Flexibilität
Kann die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst nicht sichergestellt oder nur eingeschränkt erbracht werden, können auch andere Leistungserbringer oder andere Personen einspringen. Die entstandenen Kosten können in Höhe der ambulanten Sachleistung von den Pflegekassen im Rahmen eines Erstattungsverfahrens geregelt werden. Dies sind Einzelentscheidungen und müssen mit der zuständigen Pflegekasse abgesprochen werden.
Sprechstunde in Kaufungen, Begegnungsstätte,
1.3.2021 10.00 – 11.30 Uhr
Sprechstunden in Söhrewald, Rathaus, Sitzungszimmer,
4.3.2021, 10.00 – 11.30 Uhr
Sprechstunden in Lohfelden, Rathaus, Zimmer 22, EG
9.3.2021, 10.00 -11.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin, da es aufgrund der Coronalage zu Änderungen kommen kann.
Beratungsstelle für Ältere
Herta Dippl-Ziegler, Dipl.Sozialpädagogin
Tel. 05605/ 945-111
Fax 05605/ 945-137
info@beratungsstellefueraeltere.de
- Weihnachtsgruß
Weihnachtswunsch
Dein Herz erfülle ganz
der Weihnacht heller Lichterglanz
Dir sei Gesundheit und auch Frieden
zu diesem großen Fest beschiede
Beratungsstelle für Ältere, Frau Dippl-Ziegler,
Tel. 05605/945111
Kaufungen, Sophie-Henschel Weg 2, im Verwaltungsgebäude
E-Mail: info@beratungsstellefueraeltere.de
Urlaub vom 18.12.2020 - 4.1.2021
Nächste Sprechstunde in Lohfelden, Erdgeschoss, Zimmer 22
voraussichtlich 12.1.2021, 10.00 – 11.30 Uhr
Nächste Sprechstunde in Kaufungen, Begegnungsstätte,
voraussichtlich 1.2.2021, 10.00 - 11.30 Uhr
Nächste Sprechstunde in Söhrewald, Sitzungszimmer
voraussichtlich 4.2.2021, 10.00 – 11.30 Uhr
- Telefonische Seniorenberatung
Die Demenzstelle BARKE berät zum Thema Demenz Montag bis Donnerstag 9-17 Uhr telefonisch: 05605-945320Oder per E-Mail: info@demenzstelle-barke.de Ansprechpartnerin: Martina Buntins (Koordination Demenzstelle BARKE)
- Vorrübergehende Änderungen in der Pflegeversicherung vom 1.10.2020 bis zum 31.12.2020
Pflegegrad-Begutachtungen durch den MDK und MEDICPROOF
Ab dem 1.10 2020 können Pflegegradbegutachtungen wieder persönlich und mit Hausbesuch durchgeführt werden. Für den Hausbesuch wurden entsprechende
Hygiene und Schutzmaßnahmen erarbeitet. Eine weitere Person/Angehörige kann
bei der Begutachtung anwesend sein. Es gibt aber Ausnahmeregelungen, wenn Antragsteller in Risikogebieten wohnen oder selber ein erheblich erhöhtes gesundheitliches Risiko haben, wie z.B. bei einer Immunschwäche, Chemotherapie
oder Lungenerkrankungen. Dann kann weiterhin nach Aktenlage und Telefoninterview entschieden werden. Je nachdem, wie sich die Corona Pandemie weiterentwickelt,
wird es hier immer wieder Änderungen geben.
Entlastungsbetrag von 125€
Nicht verbrauchte Entlastungsleistungen von 2019 bleiben länger erhalten und
verfallen erst zum 31.12.2020. Angesparte Beträge können z.B. für den Eigenanteil der Tagespflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Im Rahmen der häuslichen Versorgung können Leistungen der Pflegedienste mit dem Entlastungbetrag finanziert werden. Abweichend vom jeweiligen Landesrecht können die Entlastungsleistungen auch für Nachbarschaftshilfen und andere Personen und Anbieter verwendet und erstattet werden. Eine Genehmigung der Pflegeversicherung muss eingeholt werden.
Pflegehilfsmittel
Der monatliche Betrag für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde von
40€ auf 60€ aufgestockt. Dies gilt weiterhin bis zum 31.12.2020.
Pflegeberatungseinsätze
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen, die
ausschließlich Pflegegeld erhalten, können ohne Nachteile bis nach dem 30.9.2020 verschoben werden. Die ausgefallenen Besuche müssen nicht nachgeholt werden.
Wenn pflegende Angehörige für andere Dienstleister einspringen, haben sie
Pflegeunterstützungsgeld
Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung. Der Anspruch
darauf wurde von 10 Tagen auf 20 Tage ausgeweitet. Dies gilt voraussichtlich
bis zum 31.12.2020
Kurzfristige Arbeitsverhinderung
10 Tage konnten sich Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie die Organisation einer aktuellen Pflegesituation regeln mussten. Bis 31.12.2020
kann die Freistellung auf 20 Tage verlängert werden.
Mehr Flexibilität
Kann die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst nicht sichergestellt oder nur eingeschränkt erbracht werden, können auch andere Leistungserbringer oder andere Personen einspringen. Die entstandenen Kosten können in Höhe der ambulanten Sachleistung von den Pflegekassen im Rahmen eines Erstattungsverfahrens geregelt werden. Dies sind Einzelentscheidungen und müssen mit der zuständigen Pflegekasse abgesprochen werden
Sprechstunde in Kaufungen, Begegnungsstätte, Wohnung 2
2.11.2020, 10.00 – 11.30 Uhr
Sprechstunden in Söhrewald, Rathaus, Sitzungszimmer,
5.11.2020, 10.00 – 11.30 Uhr
Sprechstunden in Lohfelden, Rathaus, Zimmer 14, UG,
10.11.2020, 10.00 -11.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin.
Beratungsstelle für Ältere
Herta Dippl-Ziegler, Dipl.Sozialpädagogin
Tel. 05605/ 945-111
Fax 05605/ 945-137
info@beratungsstellefueraeltere.de
- Notfalldose
Immer mehr Menschen machen sich Gedanken, wie sie für den medizinischen Notfall zu Hause vorsorgen können. Dazu gehören Dinge wie ein Hausnotruf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Medikamentenplan usw. Meist ist es für die Hilfeleistenden (z.B. Rettungsdienst) unmöglich herauszufinden, wo sie wichtige Daten in der Wohnung finden können. Die Lösung steht im Kühlschrank!
Die Notfalldaten kommen in die Notfalldose und werden in die Kühlschranktür gestellt. Sehen die Retter auf der Innenseite der Wohnungstür und auf der Kühlschranktür den Aufkleber „Notfalldose“, wissen sie, wo die notwendige Informationen sind. Die Sticker sind wichtig, damit erkennbar ist, dass es die Notfalldose im Kühlschrank gibt.
So geht’s:
Notfallinfoblatt mit den aktuellen Angaben zu Gesundheitszustand, Allergien, Medikamenten, Kontaktpersonen und andere Einzelheiten ausfüllen, in die Dose geben und in der Innenseite des Kühlschranks gut sichtbar deponieren. Wenn zwei Personen im Haushalt leben, muss es für jeden ein Infoblatt geben. Es können mehrere Infoblätter in eine Dose gegeben werden. gedacht, um Rettern schnell Informationen bei häuslichen Notfällen. Die Notfalldose ist als Ergänzung zu anderen Vorsorgemaßnahmen zu geben.
Die Notfalldose können Sie zu einem Unkostenbeitrag von 3,50 € bei der Beratungsstelle für Ältere bekommen.
Die üblichen Hygienemaßnahmen müssen dabei eingehalten werden, d.h. es ist sinnvoll einen Übergabetermin zu vereinbaren.
Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin.
Achtung: es finden wieder Sprechstunden statt:
Sprechstunden in Söhrewald, Rathaus, Sitzungszimmer,
1.10.2020, 10.00-11.30 Uhr
Sprechstunden in Kaufungen, Begegnungsstätte, Büro,
5.10.2020, 10.00-11.30 Uhr
Sprechstunden in Lohfelden, Rathaus, Zimmer 14, UG,
13.10.2020, 10.00-11.30 Uhr
Beratungsstelle für Ältere
Herta Dippl-Ziegler, Dipl.Sozialpädagogin
Tel.: 05605/ 945-111
- Vorrübergehende Änderungen in der Pflegeversicherung bis zum 30.9.2020
Ersteinstufung, Höherstufung, Widersprüche
Die Anträge können gestellt werden. Die Gutachter des MDK kommen jedoch nicht zur persönlichen Begutachtung. Stattdessen ersetzen ein ausführlicher Fragebogen und Telefoninterview den bisherigen Verfahrensablauf.
Entlastungsbetrag von 125€
Nicht verbrauchte Entlastungsleistungen von 2019 bleiben länger erhalten und verfallen erst zum 30.9.2020. Angesparte Beträge können z.B. für den Eigenanteil der Tagespflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Im Rahmen der häuslichen Versorgung können Leistungen der Pflegedienste mit dem Entlastungbetrag finanziert werden.
Pflegehilfsmittel
Der monatliche Betrag für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde von 40€ auf 60€ aufgestockt. Dies gilt vom 1.4.2020 - 30.9.2020
Pflegeberatungseinsätze
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, können ohne Nachteile bis nach dem 30.9.2020 verschoben werden.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn pflegende Angehörige für andere Dienstleister einspringen, haben sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung. Der Anspruch darauf wurde von 10 Tagen auf 20 Tage ausgeweitet.
Mehr Flexibilität
Urlaub vom 17.8.2020 – 18.8.2020
Kann die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst nicht sichergestellt oder nur eingeschränkt erbracht werden, können auch andere Leistungserbringer oder andere Personen einspringen. Die entstandenen Kosten können in Höhe der ambulanten Sachleistung von den Pflegekassen im Rahmen eines Erstattungsverfahrens geregelt werden. Dies sind Einzelentscheidungen und müssen mit der zuständigen Pflegekasse abgesprochen werden.
Urlaub vom 4.9.2020 - 18.9.2020
Achtung: es finden wieder Sprechstunden statt:
Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin
Sprechstunden in Lohfelden, Rathaus, Zimmer 14 UG, 1.9.2020, 10.00 -11.30 Uhr
Sprechstunden in Söhrewald, Rathaus, Donnerstag, 3.9.2020, 10.00 – 11.30 Uhr
- Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige während der Corona Pandemie
Viele pflegebedürftige Menschen leben zu Hause oder werden von ihren Angehörigen versorgt und betreut. Die Pflege wird selbst organisiert, meist über Familienmitglieder. Pflegedienste oder Hauswirtschaftliche Dienste unterstützen den Tagesablauf, sowie Tagespflegen und andere Einrichtungen. Alle tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige zu Hause sein können. Dieses, meist ausgeklügelte System der ambulanten Betreuung, steht auf wackeligen Beinen, wenn Unterstützungsleistungen wegen der Corona Pandemie wegfallen. Das passiert, wenn regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfen die Einsätze absagen. Das passiert, wenn Pflegedienste aufgrund von infizierten Mitarbeitern nicht mehr alle Leistungen erbringen können. Das passiert, wenn Tagespflegen schließen müssen. Die Pflegekassen haben dieses Problem erkannt und vorübergehend für drei Monate weitergehende Regelungen beschlossen:
Kann die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst oder einer Vertretung nicht sichergestellt werden, kann die Versorgungsleistung nun auch durch andere Leistungserbringer oder andere Personen erbracht werden. Die Pflegekassen können entstandene Kosten in Höhe der ambulanten Sachleistung im Kostenerstattungsverfahren regeln. Dies sind Einzelfallentscheidungen und müssen mit der Pflegekasse abgesprochen werden.
z.B. eine Pflegebedürftige mit Grad 2 wird von der Tochter und von einem Pflegedienst betreut. Wegen Erkrankung der Mitarbeiter kann die Versorgung über den Pflegedienst nicht mehr gewährleistet werden. Die Tochter ist berufstätig und kann diesen Anteil der Pflege nicht übernehmen. Sie findet einen Nachbarn, der für die restliche Zeit einspringt. Der Nachbar schreibt eine Rechnung, für die die Pflegebedürftige einen Erstattungsantrag bei der Pflegekasse einreicht. Die Pflegekasse kann die Kosten übernehmen.
Pflegebedürftige müssen für die Kostenerstattung einen Antrag stellen. Anspruchsberechtigt sind Personen der Pflegegrade 2-5, die Sachleistung oder Kombinationsleistung erhalten. Die Kostenzusage ist auf drei Monate, längstens bis 30.9.2020 befristet
Beratungsstelle für Ältere
Herta Dippl-Ziegler, Dipl.Sozialpädagogin
Tel.: 05605/ 945-111
Fax 05605/ 945-137
info@beratungsstellefueraeltere.de
Es finden bis auf Weiteres keine Sprechstunden in Kaufungen, Lohfelden und Söhrewald statt.
- Monatlicher Bürgertreff
Der Seniorenbeirat Helsa bietet an jedem 1. Montag im Monat den Bürgertreff an.
Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger 60+ aus allen Ortsteilen.
Treffpunkt ist der Saal im Gemeindezentrum Helsa, Berliner Straße 20, 34298 Helsa. Begonnen wird um 10:00 Uhr.
Neben monatlich wechselnden Themen von Sicherheit, 5. Jahreszeit bis hin zu Präventionen kommt das „Schnuddeln“ bei Kaffee und Tee natürlich nicht zu kurz!
Seien Sie herzlich willkommen
- Sportliche Aktivitäten
Mittwoch 18.oo - 19.00 Uhr: TSG-Eschenstruth, Abt. Schwimmen
Schwimmbad Orth. Klinik Hessisch Lichtenau
Freitag 16.00 – 17.00 Uhr: TSG-Eschenstruth, Seniorensport für Männer
Turnhalle Eschenwaldschul
- Seniorenbeirat– Rat und Hilfe
Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Menschen in unserer Gemeinde. Besonders im kulturellen und sozialen Bereich wollen wir zur Lebensqualität im Alter beitragen. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich an die Vorstandsmitglieder:
1. Vorsitzender: Ernst Werner, Telefon: 05602 4143
Schriftführer: Wolfgang Köster, Tel. 05604 5489
- Sonderregelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Der monatliche Betrag erhöht sich von 40€ auf 60€.
Der monatliche Höchstbetrag, den die Pflegekassen für zum
Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewähren, wird von 40€ auf 60€
erhöht. Die Regelung gilt rückwirkend vom 1.April 2020 bis vorerst 30.9.2020.
Bei der Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel SGB XI,
§40, sind durch die weltweit gestiegene Nachfrage zum Teil erhebliche Preissteigerungen feststellbar, die die Versorgung mit diesen Produkten
im häuslichen Bereich verteuern können. Zum anderen kann es auch
sein, dass man eine größere Anzahl der Hilfsmittel aufgrund von Hygienemaßnahmen verbraucht.
Mit der Covid-19 Versorgungsstrukturen Schutzverordnung wird daher der monatliche Höchstbetrag der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel auf 60€ monatlich erhöht. Dies gilt vom 1.4.2020 bis voraussichtlich 30.9.2020.
Es ist kein Antrag nötig. Bei allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1- 5
ist dies im Leistungsbereich integriert.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind z.B.: Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel, Desinfektionsmittel zur antibakteriellen Reinigung von Flächen, Einmallätzchen, saugende Bettschutzeinlagen, usw. Die Pflegehilfsmittel können Sie nicht einfach in Supermärkten einkaufen, sondern müssen dies in der Apotheke und den Sanitätshäusern erledigen. Sprechen Sie die Mitarbeiter darauf an, damit alles geregelt verläuft.
Beratungsstelle für Ältere
Herta Dippl-Ziegler, Dipl.Sozialpädagogin
Tel. 05605/ 945-111
Fax 05605/ 945-137
info@beratungsstellefueraeltere.de
Die Beratungsstelle ist von Montag bis Donnerstag besetzt.
Es finden bis auf Weiteres keine Sprechstunden in Kaufungen,
Lohfelden und Söhrewald statt.
Urlaub vom 29.5.- 12.6.2020
- Beratungsstelle für Ältere:
Information, Beratung, Vermittlung von Hilfen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen. Arbeitet für alle Einwohner der Gemeinden Kaufungen, Nieste, Lohfelden und Helsa.
Büro: Beratungsstelle für Ältere, Sophie-Henschel-Weg 2 (DRK-Klinik), 34260 Kaufungen, Tel. 05605 / 945 111
Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag
Zuständig: Frau Herta Dippl-Ziegler, Dipl. Sozialpädagogin
Der Landkreis Kassel hat einen Seniorenwegweiser für den Landkreis herausgebracht. Gerne können Sie sich in der Gemeindeverwaltung ein Exemplar mitnehmen und sich über weitergehende Themen und entsprechende Ansprechpartner informieren.
- BARKE
Betreuung und andere Angebote für Demenzkranke und Angehörige
in Helsa, Kaufungen, Lohfelden und Nieste.
- Stundenweise Betreuung der Betroffenen im häuslichen Umfeld
- durch geschulte ehrenamtliche Helfer.
- Büro und Sprechzeiten: Begegnungsstätte Kaufungen, Frau Buntins
- Mo., Di. und Fr., 9.00 – 12.00 Uhr, Tel. 05605 / 923098
Seniorenbeauftragte in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüroteam, Telefon 05605 8008 2
- Beratung durch die Demenzstelle Barke zu Zeit der Corona
berät zum Thema Demenz
Die Demenzstelle BARKE
Montag bis Donnerstag 9-17 Uhr telefonisch: 05605-945320
Oder per E-Mail: info@demenzstelle-barke.de
Ansprechpartnerin: Martina Buntins (Koordination Demenzstelle BARKE)
Für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Helsa