Eine Baumallee, ein älteres Paar geht Hand in Hand entlang der Allee

Seniorenleben in Helsa

Für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Helsa

  • Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen 

    Wenn sich Senioren aufgrund von Pflegebedürftigkeit entscheiden, in einem Alten - Pflegeheim zu leben, stellt sich die Frage, wie der Aufenthalt finanziert werden kann. Die Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Die eigene Rente und Erspartes helfen oft noch einige Zeit, um den Pflegeheimaufenthalt selber zu finanzieren. Wenn das Vermögen bis auf 10.000 € aufgebraucht ist, wird es nötig einen Antrag bei dem Sozialamt zu stellen, nämlich den „Antrag auf Hilfe zur Pflege“. Das Sozialamt wird in der Regel und wenn die Bewohner berechtigt sind, die offenen Kosten vorerst übernehmen.

    Der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Mit dem Antrag sind Unterlagen über Einkommen und Vermögen vorzulegen, z.B. Rentenbescheid, Pflegegradbescheid, Sparbücher, Bestattungsvorsorge, Behindertenausweis und vieles mehr.

    Meist hat das Sozialamt eine Checkliste, in der die geforderten Unterlagen aufgelistet sind. Der Antrag wird bearbeitet und ein Bescheid erstellt. Werden die Bedingungen für den Bezug von Sozialhilfe erfüllt, werden die ungedeckten Kosten für den Heimaufenthalt bezahlt. Außerdem wird Taschengeld zur Verfügung gestellt. Der Barbetrag bemisst sich immer mit 27% des geltenden Regelsatzes für Erwachsene.

    Seit dem 1.1.2020 sind Kinder nur zum Unterhalt der Eltern verpflichtet, wenn sie nicht mehr als ein Jahresbruttoeinkommen von 100000 € haben. Zum Jahresbruttoeinkommen gehören Arbeitseinkommen, aber auch andere Einkünfte wie z.B. aus Vermietung oder Verpachtung.

    Die Unterhaltspflicht wird vom Sozialamt nur geprüft, wenn ein Hinweis oder Anhaltspunkt vorliegt, dass das Gesamteinkommen höher ist. Kinder, die schon einen Beitrag zum Pflegeheimaufenthalt zahlten und die Einkommensgrenze nicht überschritten, müssen ab 1.1.2020 keinen Elternunterhalt mehr bezahlen. Bereits bezahlter Unterhalt kann aber nicht zurückgefordert werden.

    Bitte um Beachtung:

    Die Beratungsstelle ist vom 23.10 – 25.10.2023 nicht besetzt.

    Sprechstunden werden angeboten:

    Kaufungen: Montag, 6.11.2023, 10.00 - 11.30 Uhr

    Begegnungsstätte, Theodor-Heuss-Str.15, Büro der Begegnungsstätte, Wohnung 2

    Söhrewald: Donnerstag, 2.11.2023, 10.00 – 11.30 Uhr

    Rathaus, Sitzungszimmer

    Lohfelden: Dienstag, 14.11.2023, 10.00 – 11.30 Uhr

    Rathaus, EG, Raum 22

  • „Demenz darf kein Tabuthema sein“ Kreis fördert niederschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke 

    Der Landkreis Kassel unterstützt auch in diesem Jahr die Träger niederschwelliger Betreuungsangebote für Demenzkranke mit insgesamt 85.500 Euro. "Viele Betroffene und ihre Familien haben eine gewisse Hemmschwelle, sich Hilfe von außen zu holen. 

    Diese niederschwelligen Angebote finanziell zu unterstützen ist ein wichtiger Baustein, damit die Familien nicht allein gelassen werden mit ihren Sorgen. Demenz darf kein Tabuthema sein, sondern wir müssen diese Volkskrankheit in den Fokus nehmen", sagt Vizelandrätin Silke Engler. Demenzerkrankungen verändert nicht das Leben von Betroffenen, sondern wirken sich auch unmittelbar auf die Angehörigen aus. Das Zusammenleben wird erschwert und der Alltag belastet. Unkomplizierte Hilfen in der Nähe zum Wohnort sind daher ein wichtiges Angebot. Freiwillige Helferinnen und Helfer im Bereich der geförderten Betreuungsangebote übernehmen dort stundenweise die Versorgung von Demenzerkrankten. Angehörigen erhalten Unterstützung und werden durch dieses Angebot entlastet. Besonders alleinstehende Seniorinnen und Senioren mit Demenz sollen durch die Angebote gestärkt werden. 

    "Die Betreuung erfolgt möglichst im häuslichen Umfeld, also genau dort wo sich die Menschen sicher und geborgen fühlen. Das ist bei diesem sensiblen Thema sehr wichtig", bekräftigt Silke Engler mit Blick auf die Angebote. Die DRK Heime und Anstalten als Träger der "BARKE Süd‐Ost" in Kaufungen werden in diesem Jahr mit 36.331 Euro unterstützt. Das Diakonische Werk Hofgeismar‐Wolfhagen erhält für das Projekt "Zeitlos" im Wolfhager Land 14.408 Euro und für das "Zentrum Demenz im ABC" in Hofgeismar 24.313 Euro. Der Zweckverband Diakonisches Werk Kassel wird für das Hilfsangebot "ZEDA" in Vellmar mit 7.136 Euro unterstützt. Die Rehabilitationsklinik Carolinum KG der Dr. Ebel Fachklinik GmbH erhielt 3.312 Euro für das Projekt "BARKE Weserregion" in Bad Karlshafen. "Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der Einwohner des Gebietes, in dem das Angebot vorgehalten wird. Dadurch erhält ein Träger, der für viele Kommunen zuständig ist, auch einen höheren Betrag", erläutert Engler abschließend.

    Hintergrund:

    Die BARKE‐Träger sind für die Kommunen im Landkreis zuständig. BARKE Süd‐Ost betreut die Kommunen Baunatal, Fuldabrück, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Schauenburg und Söhrewald. "Zeitlos" (Träger: Diakonisches Werk Region Kassel) kümmert sich um Bad Emstal, Breuna, Habichtswald, Naumburg, Wolfhagen und Zierenberg. Die BARKE Hofgeismar kümmert sich um die Kommunen Ahnatal, Calden, Espenau, Fuldatal, Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen und Liebenau. BARKE Weserregion betreut Bad Karlshafen und Trendelburg. ZEDA – eine Tochter des Diakonischen Werks Region Kassel – kümmert sich mit ihrem Angebot "Freiraum" um Vellmar.

  • Pflegereform 2023

    Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) will einige Probleme in der Pflege nochmal angehen.

    Was ändert sich:

    Die Beiträge zur Pflegeversicherung für kinderreiche Familien sinken, die Beiträge für Kinderlose steigen.

    Das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim (Leistungszuschläge zu den pflegebedingten Kosten) werden zum 01. Januar 2024 um 5% erhöht.

    Alle Pflegeleistungen werden zum 01.Januar 2025 um 4,5% angehoben.

    Pflegende Angehörige haben ab 1.Januar 2024 Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit in Akutsituationen. Für diese Auszeit kann ein Pflegeunterstützungsgeld gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung der Pflegekasse, die das Gehalt teilweise ersetzt. Diese Leistung kann ab 1. Januar 2024 jährlich in Anspruch genommen werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen jeweils erfüllt sind.

    Ab 01. Januar 2024 können sie bei der Pflegekasse regelmäßig Auskunft verlangen, über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten in Anspruch genommen Leistungen und deren Kosten. Pflegebedürftige können dann auch Auskunft darüber verlangen, welche Leistungsbestandteile Leistungserbringer (z.B.  ambulante Pflegedienste) zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht haben und eine Durchschrift der eingereichten Abrechnungsunterlagen verlangen.

    Ab 01. Juli 2024 ist es möglich, dass eine Pflegeperson (Angehöriger usw.), für die ein Aufenthalt in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung dringend notwendig ist, den Pflegebedürftigen auf Kosten seiner Pflegekasse mitnehmen kann. Möglich ist die Unterbringung in der gleichen Einrichtung, eine zugelassene ambulante Pflegeinrichtung oder eine vollstationäre Pflegeeinrichtung.

    Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst. Er beträgt max. 3539,-€ im Jahr und kann flexibel ausgegeben werden. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 bis zum Alter von 25 Jahren gelten die Änderungen bereits ab 1. Januar 2024.

     

    Die Beratungsstelle ist vom 14.08 – 31.08.2023 nicht besetzt.

     

    Beratungsstelle für Ältere, Dipl. Soz.päd. Anja Walter, Tel. 05605/945-111

    04.09.2023 10.00 - 11.30 Uhr

    Nächste Sprechstunde in Kaufungen, Begegnungsstätte

    07.09.2023 10.00 – 11.30 Uhr

    Nächste Sprechstunde in Söhrewald, Sitzungszimmer

    12.09.2023 10.00 – 11.30 Uhr

    Nächste Sprechstunde in Lohfelden, Rathaus Erdgeschoss, Zimmer 22

  • Beratungsservice für ältere Mitbürger und deren Angehörige in den Gemeinden Kaufungen, Helsa, Nieste, Lohfelden, Söhrewald 

    Die neue Mitarbeiterin Dipl.-Sozialpädagogin Anja Walter hat am 02.05.2023 den Dienst in der Beratungsstelle für Ältere übernommen.

    Die Beratungsarbeit für ältere Menschen und deren Angehörige für die Gemeinden Kaufungen, Lohfelden, Helsa, Nieste und Söhrewald kann in der bewährten Weise weitergeführt werden.

    Zu meiner Person:

    Ich bin Sozialpädagogin und Systemische Familientherapeutin sowie Systemischer Coach und habe bereits lange Jahre in der Beratung gearbeitet.

    Mir ist wichtig, dass ältere Menschen und ihre Angehörigen mit ihren Fragen und Sorgen einen Ansprechpartner haben, bei dem sie gut informiert und beraten werden. Ihre individuelle Situation, in der sie sich gerade befinden, ist entscheidend. Antragstellung bei Behörden oder Pflegekassen, Organisation der häuslichen Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Vollmacht und Patientenverfügung oder einfach nur schwierige Entscheidungen - es gibt viele Themen, bei denen Unterstützung durch die Beratungsstelle möglich ist.

    Ich verstehe mich als Wegweiser durch das Angebot von Hilfeleistungen und deren Finanzierung.

    Die Beratung ist kostenfrei, bei Ihnen zu Hause, in meinem Büro oder telefonisch. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Anja Walter, Tel. 05605/945-111

    Das Büro ist in Kaufungen, Sophie-Hensche-Weg 2

    info@beratungsstellefueraeltere.de

    Sprechstunde in Söhrewald entfällt im Juni

    Sprechstunde in Kaufungen, Theodor-Heuss-Str. 15, Begegnungsstätte

    5.6.2023, 10.00 - 11.30 Uhr

    Sprechstunde in Lohfelden entfällt im Juni

  • Die Beratungsstelle für Ältere informiert April 2023

    Die Beratung ist kostenfrei, wir unterliegen der Schweigepflicht, Hausbesuche werden weiterhin angeboten.

    Ansprechpartnerin Frau Anja Walter

    Tel. 05605/945-111

    Das Büro ist in Kaufungen, Sophie-Henschel-Weg 2, Erdgeschoß

    info@beratungsstellefueraeltere.de

    Sprechstunde in Söhrewald, Schulstr.22, Rathaus, Sitzungszimmer

    4.5.2023, 10.00 - 11.30 Uhr

    Sprechstunde in Kaufungen, Theodor-Heuss-Str. 15, Begegnungsstätte

    8.4.2023, 10.00 - 11.30 Uhr

    Sprechstunde in Lohfelden, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 22

    9.5.2023, 10.00 – 11.30 Uhr

  • Haben Sie Fragen zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

    Der Verein für Jugend- und Erwachsenenhilfe / Betreuungsverein e.V. Hofgeismar bietet an jedem 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr eine Sprechstunde in der Begegnungsstätte Kaufungen, Theodor-Heuss-Str. 15 in Oberkaufungen an.

    Die Beratung richtet sich an alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte, sowie Interessierte an diesen Themen.

    Der nächste Termin ist am 08. Dezember 2022, zwischen 14:00 und 16:00 Uhr.

    Um vorherige Terminvereinbarung unter 05671 - 5070-366 wird gebeten.