Kommunalwahl 2021

Kommunalwahl 14.03.2021

  • Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Helsa 

  • Waldhof: Ergebnis ausgezählt mit Eschenstruth

    Im Wahllokal in Waldhof gaben 47 Wähler ihre Stimmen zu den Kommunalwahlen und der Direktwahl des Landrats ab.

    Gem. des § 47 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung müssen bei der Stimmabgabe von weniger als 50 Wähler in einem Wahlbezirk diese Stimmen einem anderen Wahlbezirk zur Auszählung abgegeben werden.

    Deshalb wurden die Stimmabgaben der Wähler in Waldhof ins Wahllokal nach Eschenstruth gebracht und dort zusammen mit den Stimmabgabevermerken aus Eschenstruth ausgezählt.

    Entsprechende Übergabeprotokolle wurde erstellt.

  • Wahlergebnisse 

  •  Keine öffentliche Wahlpräsentation zur Landrats- und Kommunalwahl im Kreishaus – Aktuelle Ergebnisse im Internet 

    Landkreis Kassel. Da bereits der Wahlkampf zur Landratswahl und für den Kreistag wegen der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie größtenteils virtuell ablaufen musste, gilt dies gleichermaßen auch für die Präsentation der Wahlergebnisse im Kreishaus. "Wer von den vier Landratskandidaten am 14. März Grund zur Freude hat und wie die ersten Ergebnisse für die Wahl zum Kreistag lauten, werden wir auf unserer Internetseite www.landkreiskassel.de darstellen – eine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse im Kreishaus ist leider nicht möglich", informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Ab 18.00 Uhr werden die aus den kreisangehörigen Kommunen einlaufenden Ergebnisse auf der Internetseite präsentiert. Kühlborn: "Die Landratswahl wird als erstes ausgezählt, wir rechnen damit, dass wir ab 19.30 Uhr belastbare Ergebnisse vorliegen haben".

    Für die Wahl der Gemeindevertretungen, zur Stadtverordnetenversammlung und zum Kreistag werden am 14. März zuerst nur die reinen Listenstimmen – also ohne Panaschieren und Kumulieren gezählt. "Dieses Trendergebnis wird wahrscheinlich nach 23.00 Uhr vollständig für alle Kommunen und den Kreistag vorliegen", so Kühlborn weiter. Falls in einzelnen Kommunen noch Kapazitäten vorhanden sind, kann am Wahltag auch bereits mit der Auszählung der kumulierten und panaschierten Stimmen begonnen werden. Das amtliche Endergebnis der Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlung und zum Kreistag wird dann wahrscheinlich erst am Dienstag feststehen. Das Ergebnis der Wahl zum Ausländerbeirat wird am Mittwoch vorliegen.

    Hintergrund:

    Zur Landratswahl sind rund 190.000 Wähler in den 28 kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Kassel aufgerufen. Wahlberechtigt sind bei Direktwahlen auf kommunaler Ebene auch die seit mehr als drei Monaten im Landkreis lebenden EU-Bürger. Zur Wahl stehen die Bewerber Erster Kreisbeigeordneter Andreas Siebert (SPD/Niestetal), Andreas Mock (CDU/Baunatal), Björn Sänger (FDP/Ahnatal) und Jürgen Kehr (Die Linke/Habichtswald). Der Landrat wird für sechs Jahre gewählt – seine Amtszeit beginnt am 1. Juli 2021. Bei der letzten Landratsdirektwahl 2015 (Direktwahl ohne Kombination mit einer Kommunalwahl) hatten sich 26,3 Prozent der Wahlberechtigten an der Direktwahl beteiligt.

    Für den Kreistag treten die auch bisher im Kreistag vertretenen Parteien SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP, FWG und Linke an. Bei den letzten Kommunalwahl 2016 erhielt die SPD 44,3 Prozent, die CDU 22,8 Prozent, die AfD 11 Prozent, die Grünen 8,6 Prozent, die Freien Wähler 5,3 Prozent, die FDP 4,1 Prozent und die Linke 3,9 Prozent. Der Kreistag wird für fünf Jahre gewählt.

  • Votemanager APP -Ergebnisse direkt sehen

  • Briefwahl 2021  -Online beantragen 

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. 

    Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen 2 Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. 

    Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung. 

    Mit freundlichen Grüßen 

    Ihr Wahlamt

  • Infos in einfacher Sprache

  • Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats

  •  Ausländerbeirat ermöglicht politische Teilhabe

    Rund 14.500 Migrantinnen und Migranten sind am 14. März aufgefordert ihre Vertretung im Landkreis zu wählen

    Am 14. März ist es wieder soweit: Es wird ein neuer Ausländerbeirat gewählt. Rund 14.500 Menschen mit Migrationshintergrund sind dabei aufgefordert, ihre Vertretung im Landkreis Kassel zu wählen. Insgesamt 15 Frauen und Männer stellen sich zur Wahl. Elf von ihnen bilden den kommenden Ausländerbeirat, der überparteilich arbeitet. Alle Kandidaten leben im Landkreis Kassel. Geboren wurden viele jedoch im Ausland. Etwa in Italien, der Türkei, Mazedonien, Togo, Georgien, Afghanistan oder dem Iran.
    "Der Landkreis Kassel hat seit über 26 Jahren einen Ausländerbeirat", erklärt Uwe Schmidt, "und das ist gut so". Denn, so der Landrat: "Der Ausländerbeirat leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration. Er ermöglicht politische Teilhabe über das Wahlrecht hinaus, bringt wichtige Anregungen in die Kreispolitik ein. Und setzt sich nachdrücklich für die Verbesserung der Lebenslagen von Migranten ein und ergreift Partei gegen Rassismus und Diskriminierung."
    Es wäre ein starkes Signal, wenn viele Wahlberechtigte auch zur Wahl gehen, betont auch der Vorsitzende des Ausländerbeirats. "Denn je größer der Rückhalt des Ausländerbeirates ist, desto stärker ist auch sein Einfluss", so Cemal Dede Bozdogan. Dabei weist er, angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie, ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Briefwahl hin. "Jeder Wahlberechtigte erhält per Post seine Wahlbenachrichtigung, kann damit die Briefwahlunterlagen anfordern und somit absolut sicher seine Stimme abgeben." Alle Wahlberechtigten haben zudem in den vergangenen Tagen einen Brief mit wichtigen Wählerinfos erhalten.
    Wie kann ich wählen? Auf Antrag kann jeder Wahlberechtigte seine Stimme per Briefwahl abgeben. Wer seine Stimme direkt an der Wahlurne abgeben will, muss in das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal gehen. Diese sind am Sonntag, den 14. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mitnehmen.
    Wie sieht der Stimmzettel aus? Auf dem Stimmzettel stehen alle Kandidaten. Für die Wahl zum Ausländerbeirat können maximal elf Stimmen an verschiedene Kandidaten vergeben werden. Pro Kandidat jedoch maximal drei. Die elf Kandidaten, mit den meisten Kreuzchen und damit Stimmen, bilden dann den neuen Ausländerbeirat. Sie benötigen mehr Informationen? Der Landesausländerbeirat in Hessen hat im Internet weitere Informationen zur Wahl zusammen gestellt: Zu finden unter www.auslaenderbeiratswahl.de.
    www.AB-wahl21.de

  • Musterstimmzettel 

  • Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 14. März 2021 

  • Informationen über die Kommunalwahlen am 14. März 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie

    Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler, durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen: 

    - Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben. 

    - Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann. 

    - Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt. 

    - Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden. 

    - Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet. 

    Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. 

    Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein: 

    - je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind, 

    - je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels, 

    - einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und 

    - ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. 

    Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben. 

    Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt: Jens Schmidt, Tel.: 05605-8008-12 oder jens.schmidt@gemeinde-helsa.de 

    Mit freundlichen Grüßen 

    Gemeindevorstand der Gemeinde Helsa

  • Öffentliche Sitzung des Gemeinde-Wahlausschusses

    Der Gemeinde-Wahlausschuss für die Kommunalwahl in der Gemeinde Helsa am 14. März 2021 tritt am

    Freitag, 15. Januar 2021, 18.00 Uhr, 

    im Gemeindesaal (Gemeindezentrum) Berliner Straße 20,

     34298 Helsa, 

    zur Sitzung über die 

    Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge 

    zusammen. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Abstands- und Hygieneregeln sind aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten. 

    Personen mit augenscheinlich grippeähnlichen Symptomen ist der Zutritt zum Saal nicht gestattet.

    Beim Betreten des Saales ist stets eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Die für die Öffentlichkeit geltenden allgemeinen Abstandsregeln sind zu beachten. 

    Helsa, den 14. Januar 2021 

    Der Gemeindewahlleiter 

    gez. Tilo Küthe

  • Hinweis zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021

    Die Wahlvorschläge sind spätestens am 4. Januar 2021 bis 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde Helsa, Berliner Straße 20, 34298 Helsa einzureichen.

    Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen: 

     Schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind (Zustimmungserklärung). 

     Eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (Bescheinigung der Wählbarkeit)

      Die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt wurden.

      Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (§ 11 Abs. 4 KWG), sofern der Gemeindewahlvorschlag zusätzlich von mindestens 23 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss. 

    Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die auch Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Der Wahlvorschlag muss Namen und Anschrift der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters enthalten. Nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 

    Nach dem vom Hessischen Landtag am 11.12.2020 beschlossenen neuen § 68a Nr. 1 KWG müssen abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind. 

    Die Rechtsänderung tritt erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen in Kraft; die Verkündung erfolgt am 18.12.2020.

    Für die Gemeindevertretung Helsa wurde mit dem 4. Nachtrag zur Hauptsatzung die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung ab der nächsten Wahlperiode auf 23 festgelegt. 

    Die Wahlvorschlagsformulare sollen nach Vordruckmustern eingereicht werden. 

    Alle amtlichen Vordruckmuster mit Ausnahme des Formblattes für Unterstützungsunterschriften KW Nr. 7 werden vom Hessischen Landeswahlleiter unter www.wahlen.hessen.de unter dem Stichwort Kommunalwahlen 2021 kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Die Formulare für die Unterstützungsunterschriften werden von meiner Dienststelle (s.o.) bereitgestellt. Die Unterstützungsunterschriften dürfen erst nach Aufstellung des Wahlvorschlags durch eine Mitglieder-oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

    Die Gemeindeverwaltung ist auch am 24.12. und 31.12.2020 jeweils von 9 bis 12 Uhr besetzt, um Wahlvorschläge anzunehmen. 

    Helsa, 17.12.2020 

    Der Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Helsa 

    gez. Tilo Küthe Bürgermeister

  • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 

    Hiermit fordere ich gemäß § 22 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBI. I, Seite 198, 233) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.5.2020 ( GVBl. S. 367) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14. März 2021 stattfindende Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Helsa auf. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, dem 4. Januar 2021 um 18 Uhr.  

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