Bürgermeisterwahl 2020

Bürgermeisterwahl 2020

  • Danksagung an die Wahlvorstände 

    Danksagung an die Wahlvorstände zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Helsa 

    Hiermit bedanke ich mich bei allen ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände, die am Wahltag und am Stichwahltag für einen störungsfreien Ablauf bei der Stimmabgabe und für eine schnelle und korrekte Ermittlung der Wahlergebnisse gesorgt haben. 

    gez. K ü t h e Bürgermeister

  • Bekanntmachung endgültiges Ergebnis Bürgermeisterwahl 

  • Öffentliche Sitzung des Gemeinde-Wahlausschusses 

    Der Gemeinde-Wahlausschuss für die Stichwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Helsa am 22. November 2020 

    tritt am Dienstag, 24. November 2020, 18.00 Uhr, im Gemeindesaal (Gemeindezentrum) Berliner Straße 20, 34298 Helsa, 

    zur Sitzung über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zusammen. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Abstands- und Hygieneregeln sind aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten. Personen mit augenscheinlich grippeähnlichen Symptomen ist der Zutritt zum Saal nicht gestattet. Beim Betreten des Saales ist stets eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Die für die Öffentlichkeit geltenden allgemeinen Abstandsregeln sind zu beachten. 

    Helsa, den 19. November 2020 

    Der Gemeindewahlleiter gez. Tilo Küthe

  • Wahlbekanntmachung Stichwahl 2020

  • Aufruf Wahlhelfer

    Aus Anlass der am 22.11.2020 stattfindenden Bürgermeister-Stichwahl werden noch interessierte Bürger als Wahlhelfer gesucht. Die Wahlhelfer erhalten je 2 FFP2-Masken. Es werden Desinfektionsmittel und OPHandschuhe zur Verfügung gestellt. Für die Wähler werden einfache OP-Masken und Einmalhandschuhe und ausreichend Stifte, die desinfiziert werden, bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Es gibt aufgrund der aktuellen Situation ein Hygienekonzept. Für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten die Wahlhelfer je ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 €. Bitte unterstützen Sie aktive die Bürgermeisterwahl in unserer Gemeinde. 

    Ihr Bürgermeister Tilo Küthe (Wahlleiter)

  • Wahlergebnisse Bürgermeisterwahl 2020

  • Vote Manager App in APP -Store

    Für Apple-Benutzer steht eine App zu Verfügung, die live die Wahlergebnisse abrufen lässt. Hier zu finden

  • Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 03.11.2020

  • Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Helsa

  • Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Helsa am 01.11.2020

  • Zu besetzen: Hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters

    In der Gemeinde Helsa mit ca. 5.690 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

    Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

    Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. Oktober 2020. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

  • Wer ist wählbar?

    Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Nicht wählbar ist, wer nach § 31und § 32 Abs. 2der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

  • Wie kann eine Bewerbung erfolgen?

    Die Bewerbung für die neu zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.

    Zusätzliche Informationen zu der Stelle können bei folgender Adresse erfragt werden:

    Gemeindevorstand der Gemeinde Helsa
    Berliner Straße 20,
    34298 Helsa,
    Zimmer 2,
    Tel.: 05605/800812.

    Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für dieDirektwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeistersaufgefordert.

  • Wann findet die Wahl bzw. Stichwahl statt?

    Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Gemeindevertretung am 01. November 2020, eine evtl. Stichwahl am 22. November 2020 statt.

  • Formerfordernisse an den Wahlvorschlag

    Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

    Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort.

    Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, Tag der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.

    Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

    Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen Vertreter hat.

    Die Wahlberechtigung der Unterzeiche:rinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beträgt 25; z.Zt. besteht folgende Sitzverteilung: SPD 13, CDU 9, GLH 3 Sitze.

    Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern nach einem Vordruckmuster erfolgen. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe (Gemeinde) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

    Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlungvorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

    Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

  • Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?

    Die Wahlvorschläge sind spätestens am 24. August 2020 bis 18.00 Uhr bei dem Wahlleiter der Gemeinde Helsa, Wahlamt Zimmer 2, Berliner Straße 20, 34298 Helsa, einzureichen.

    Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

    • Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,
    • eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,
    • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung,
    • bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.

    Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 24. August 2020 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

    Helsa, den 16. Juli 2020
    Der Gemeindewahlleiter
    gez. Tilo Küthe


Kreuz auf einem Wahlzettel und ein Stift