Naturschutzpreis des Landkreises Kassel


Teilnahmebedingungen:

Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres durch Informationen der Städte und Gemeinden, der Schulen im Landkreis Kassel und der nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Hessen anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie durch Veröffentlichung in der Presse. In der Ausschreibung ist eine verbindliche Bewerbungsfrist festzusetzen. Die Bewerbungsfrist soll eine Dauer von 3 Monaten ab Veröffentlichung nicht unterschreiten.

Teilnehmende

Bewerben können sich Einzelpersonen, Personengruppen, regionale Verbände, Arbeitsgruppen, Vereine, Schulen, Jugend- oder Kindergruppen, die aus persönlichem Engagement heraus Projekte, Initiativen und Aktionen im Landkreis Kassel entwickelt oder/und bzw. durchgeführt haben. Ebenso sind Nominierungen über Dritte. Der Schwerpunkt der Arbeit muss im Landkreis Kassel liegen.

Das Engagement muss auf ehrenamtlicher Basis erfolgen. Ausgeschlossen sind hauptamtliche Verbandsaktivitäten. Personen, die sich von Berufs wegen mit Naturschutz befassen sowie die Mitglieder des Naturschutzbeirates, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen. Nicht ausgezeichnet werden kann zudem, wer für dieselbe Tätigkeit und Aktivität bereits eine öffentliche Förderung und/oder eine Würdigung erhalten hat.

Der Landkreis vergibt den Naturschutzpreis in 2 Kategorien:

Kategorie I: Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen

Kategorie II: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie deren Organisationen

Bewerbung

Die Bewerbungen sind schriftlich und mit aussagefähiger Beschreibung der besonderen ehrenamtlichen Arbeit einzureichen.

Die Bewerbung ist bis zum 15. September 2025 an folgende Adresse zu senden:


Landkreis Kassel

- Untere Naturschutzbehörde -

Wilhelmshöher Alle 19-21

34119 Kassel

oder per Mail an unb@landkreiskassel.de


Bewerbungsfrist

Bewerbungen oder Vorschläge können innerhalb der in der Ausschreibung gesetzten Frist erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels bei der Unteren Naturschutzbehörde. Die Jury ist berechtigt, bis zu drei Jahre alte Bewerbungen aus den Vorjahren zu berücksichtigen.

Die Jury

Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden der Jury vorgelegt, die diese in nichtöffentlicher Sitzung prüft und bewertet sowie dann über die Preisvergabe entscheidet.

Die Jury setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

1 Vertreter/in der Unteren Naturschutzbehörde

3 Vertreter/innen des Kreisausschusses,

3 Vertreter/innen des Naturschutzbeirates des Landkreises Kassel,

die jeweils von ihrer Institution in die Jury berufen werden.

Die Jury wird für die Dauer einer kommunalen Wahlperiode berufen. Der Naturschutzbeirat ist ermächtigt, seine drei Vertreter/innen für einen von der kommunalen Wahlperiode abweichenden Zeitraum zu bestimmen. Die Benennung von Stellvertreter/innen ist den Institutionen freigestellt.

Die Wahl

Die Abstimmung über die eingegangenen Bewerbungen erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Die Stimmen der Jurymitglieder sind gleichwertig. Den Vorsitz der Jury führt eine vom Kreisausschuss entsandte Person.

Die Preisverleihung

Für die Kategorien I und II werden Preisgelder in unterschiedlicher Höhe ausgeschüttet.

Das Preisgeld in der Kategorie I beträgt 1500 Euro

Das Preisgeld in der Kategorie II beträgt 500 Euro

Der Termin der feierlichen Preisübergabe wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Hinweis

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gibt keine Rechtspflicht, den Naturschutzpreis zu vergeben.

Kassel, den 09.05.2023 / Der Kreisausschuss