Landkreis Kassel erweitert Möglichkeiten zur Abgabe von Trichinenproben


Landkreis Kassel. Nachdem im Sommer der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel die Möglichkeit geschaffen hat, Trichinenproben bequem und unkompliziert in gekühlte Briefkästen in Wolfhagen (Raiffeisenweg 2) und Hofgeismar (Garnisonsstraße 6) abzugeben, können beauftragte Jägerinnen und Jäger Proben von geschossenen Wildschweinen und Dachsen nun auch im östlichen Landkreis nach demselben Prinzip abgeben. In Kaufungen ist die Abgabe nun im Innenhof der Metzgerei Krüger und Wiegand (Leipziger Straße 491) möglich. Geschulte Jägerinnen und Jäger mit Übertragungserlaubnis können die über die Diwima (digitale Wildmarke) - App erfassten Proben rund um die Uhr einwerfen, dabei gelten jedoch folgende Regelungen:

  • Proben, die bis montags um 5 Uhr eingeworfen werden, werden am Dienstag in der Untersuchungsstelle in Wolfhagen untersucht
  • Proben, die bis donnerstags um 5 Uhr eingeworfen werden, werden am Samstag in der Untersuchungsstelle in Hofgeismar untersucht

Abgabe der über Diwima erfassten Trichinenproben nun auch in der Stadt Kassel möglich 

Wer Proben von geschossenem Schwarzwild oder Dachsen direkt in der Stadt Kassel abgeben möchte, kann dies auch beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Kassel (Stegerwaldstraße 26a) tun. Hier können sowohl die über die Diwima-App erfassten als auch die herkömmlich erfassten Trichinenproben zu den Öffnungszeiten von montags bis donnerstags von 9 bis 10 Uhr abgegeben werden. Proben, die bis dienstags um 10 Uhr abgegeben werden, werden am selben Tag in der Untersuchungsstelle in Wolfhagen untersucht.

„In Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel können wir Jägerinnen und Jägern mit Übertragungserlaubnis nun flächendeckend in Landkreis und Stadt eine vereinfachte und zeitlich unabhängigere Trichinenprobenabgabe ermöglichen“, freuen sich Umweltdezernent Thomas Ackermann und Fachbereichsleiterin Dr. Sabine Kneißl.

Die Briefkästen können darüber hinaus für die Abgabe von Monitoring‐Proben zur Afrikanischen Schweinepest genutzt werden – also für Blutproben von gesund geschossenen Schweinen sowie Tupferproben von tot aufgefundenen, krank geschossenen oder verunfallten Wildschweinen. Diese müssen zusammen mit den entsprechenden Begleitscheinen eingeworfen werden. Durch diese Maßnahme kann die Jägerschaft einfacher zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest beitragen. Thomas Ackermann dazu: „Im Rahmen der ASP-Abwehr sind wir auf eine aktive Mitarbeit der Jägerschaft besonders bei Probenahmen angewiesen und konnten hiermit auch einen Wunsch auf Verbesserung der Probenannahme unterstützen.“

Hintergrund Trichinen:

Die Trichinenbeschau bei geschossenen Wildschweinen und Dachsen ist eine wichtige Aufgabe des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Kassel. Bei diesem Erreger ist vor allem die Art Trichinella spiralis von großer Bedeutung, da sie mehr als 130 Säugetierarten sowie den Menschen infizieren kann. Die Infektion erfolgt durch die Aufnahme von infektiösen Larven, welche sich im Muskelgewebe befinden. Nach der Aufnahme wandern die Larven vom Dünndarm des Wirtes aus durch den Organismus und können teils heftige Entzündungsreaktionen hervorrufen.

„Beim Menschen sind verschiedene Krankheitssymptome wie Erbrechen, Fieber, Muskelschmerzen, Atem‐ und Schluckbeschwerden beschrieben. Um eine Übertragung von empfänglichen Tierarten wie Hausschwein, Wildschwein, Dachs oder Pferd auf den Menschen zu verhindern, ist eine Untersuchung des Muskelgewebes geschlachteter oder erlegter Tiere gesetzlich vorgeschrieben. Erst nach Erhalt eines negativen Untersuchungsergebnisses, darf das Fleisch der Tiere in den Verkehr gebracht werden“, erklärt Niklas Sölzer, Fachdienstleiter Verbraucherschutz beim Landkreis Kassel.

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Pressestelle LANDKREIS KASSEL, L. Scharpen