Auslandstierschutz als Gefahr der Einschleppung von Tollwut
Veterinäramt gibt Tipps für die sichere Adoption von Tieren aus dem Ausland
Landkreis Kassel. Anlässlich eines aktuellen Falls von Tollwut bei einem aus Russland eingeführten Welpen in Rheinland-Pfalz weist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel auf die Gefahr der Einschleppung der Tollwut durch Hunde und Katzen aus dem Auslandstierschutz hin.
Hunde aus dem Ausland sind aktuell wieder sehr gefragt und der Auslandstierschutz hat mittlerweile einen großen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Neben seriösen Organisationen, die Hunde zu Vermittlungszwecken aus dem Ausland nach Deutschland holen, boomt auch der illegale Handel mit Heimtieren weiterhin. Dies hat zur Folge, dass auch Tiere nach Deutschland verbracht werden, die den Gesundheitsanforderungen nicht entsprechen und vor allem auch nicht gegen Tollwut geimpft sind.
Deutschland ist seit 2008 anerkannt frei von terrestrischer Tollwut – dadurch wird diese Erkrankung gerade von der jüngeren Generation nicht mehr als Bedrohung wahrgenommen. Tollwut ist sowohl beim Menschen als auch bei Tieren eine bekämpfungspflichtige Viruserkrankung, die nach Ausbruch der Symptome immer tödlich verläuft. „Eine medizinische Behandlung erkrankter Tiere oder Menschen ist nicht möglich. Tiere ohne ausreichenden Impfschutz müssen bei Verdacht einer Ansteckung mit dem Erreger getötet werden. Für den Mensch steht nach einem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier nur eine sofortige Notimpfung als einzige lebensrettende Maßnahme zur Verfügung“, erklärt Dr. Sabine Kneißl, Leiterin des Fachbereichs.
Tollwut ist in vielen Ländern, auch europäischen, noch weit verbreitet. Daher birgt die Einfuhr von Hunden und Katzen aus Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Serbien, Türkei, Russland, Marokko oder Thailand eine nicht unerhebliche Gefahr der Einschleppung der Tollwut nach Deutschland. Für Verbringungen von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb Europas ist die Tollwutimpfung Pflicht, für Einfuhren aus dem außereuropäischen Ausland muss je nach Status des Landes sogar eine Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters im Ursprungsland erfolgen, um sicher zu gehen, dass die Impfung auch tatsächlich wirksam ist.
"Wer sich für einen Hund oder eine Katze aus dem Auslandstierschutz interessiert, sollte sich vor der Aufnahme des Tieres umfassend informieren und ausschließlich seriöse Organisationen kontaktieren, die über eine offiziell erteilte Erlaubnis zur Verbringung von Hunden und Katzen verfügen. Die Tiere müssen vor einem Transport nach Deutschland im Herkunftsland von einem amtlichen Tierarzt untersucht werden und dürfen nur mit Gesundheitspass und einer internationalen Gesundheitsbescheinigung, der sog. traces-Bescheinigung, abgeben werden“, klärt Dr. Christina Werner, Fachdienstleitung Tierseuchenbekämpfung, auf. „Um sicherzugehen, dass die Angaben in den Dokumenten zum Tier passen, ist eine zeitnahe tierärztliche Untersuchung zu empfehlen. Der Tierarzt kann den Chip auslesen und das Alter des Tieres bestimmen, um auszuschließen, dass das Tier jünger ist als in den Dokumenten angegeben. Das war beispielsweise der Fall bei dem Hund in Rheinland-Pfalz.“
Hunde und Katzen, die Urlauber im Ausland aus Mitleid "auf der Straße" aufsammeln, erfüllen die genannten Kriterien alle nicht. Auch nicht die Tiere, die am Flughafen durch falsche Tierschutzorganisationen auf einen sog. "Flugpaten" warten. „Das ist falsch verstandener Tierschutz und stellt im schlimmsten Fall eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit dar“, warnt Dr. Kneißl.


