W A S S E R V E R B A N D L O S S E


Amtliche Bekanntmachung

 

W A S S E R V E R B A N D   L O S S E

 

Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2026

 

Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 20.01.2026

folgende Feststellungen getroffen:


§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2026

          

im Erfolgsplan                                                                                                

bei den Erträgen auf                                                                         519.900 €

bei den Aufwendungen auf                                                               406.750 €

 

im Vermögensplan

bei den Erträgen auf                                                                      1.996.400 €

bei den Aufwendungen auf                                                            2.728.300 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen von insgesamt 234.400 € sind erforderlich.

 

§ 3

Kassenkredite von insgesamt 731.900 € sind erforderlich.

 

§ 4

Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2026 aufzustellenden Beitragsbuch.

 

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenplan.

 

 

Kaufungen, den 20.01.2026                   

 WASSERVERBAND LOSSE

  Arnim Roß

- Der Verbandsvorsteher -

                                                                                             

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und 3 ist erteilt.

Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung.

 

Der Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 23. Februar bis einschließlich Dienstag, 3. März 2026 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

 

Kaufungen, den 05.02.2026                               

WASSERVERBAND LOSSE

 Arnim Roß

Verbandsvorsteher

 

Regierungspräsidium Kassel       

 

ZUSTIMMUNG

 

Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung

  1. zur Inanspruchnahme des in § 2 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2026 festgesetzten Höchstbetrages der Investitionskredits von
    -- 234.400 EUR -- (in Worten: „Zweihundertvierunddreißigtausendvierhundert Euro").
  2. zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2026 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von
    -- 731.900 EUR -- (in Worten: „Siebenhunderteinunddreißigtausendneunhundert Euro").

 

0030-Z5-33c05-00001#2026-00001

 

Kassel, den 26. Januar 2026

Regierungspräsidium Kassel

Im Auftrag - Siegel - (Tampe)