Ortsgerichte
Leistungsbeschreibung
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HelsaAuf Vorschlag der Gemeinde Helsa ernennt das Amtsgericht Kassel mit Wirkung vom 20.02.2026
Frau Dipl. Rechtspflegerin Martina Lootz , Berliner Straße 20, 1.Obergeschoß, Raum 8, 34298 Helsa, auf die Dauer von 5 Jahren zur Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Helsa.
Tel. 05605 9168588 / E-Mail: oghelsa@t-online.de
und
Herrn Dipl.-Ing. Walter Liese , wohnhaft in der Besenborn 3, 34298 Helsa mit Wirkung vom 20.02.2026 zum stellv. Ortsgerichtsvorsteher.
Folgende Mitglieder gehören zum Ortsgericht:
Ortsgerichtsvorsteherin Dipl. Rechtspflegerin Martina Lootz
Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher Dipl.-Ing. Walter Liese
Ortsgerichtsschöffin Edith Hohmann
Ortsgerichtsschöffe Helmuth Lehnhoff
Ortsgerichtsschöffe Wolfgang Wenzel
Geschäftszeiten: jeden Mittwoch von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Helsa,
Berliner Straße 20, 34298 Helsa, 1.Obergeschoß, Raum 8
Welche Gebühren fallen an?
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Bemerkungen
siehe auch:
- Broschüre Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)
(Hessisches Ministerium der Justiz)
- Broschüre Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

