Amtliche Bekanntmachung
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2025
Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 26.11.2024
folgende Feststellungen getroffen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2025
im Erfolgsplan
bei den Erträgen auf 273.700 €
bei den Aufwendungen auf 267.950 €
im Vermögensplan
bei den Erträgen auf 1.330.000 €
bei den Aufwendungen auf 1.417.450 €
festgesetzt.
Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen sind nicht erforderlich.
§ 3
Kassenkredite von insgesamt 1.010.000 € sind erforderlich.
§ 4
Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2025 aufzustellenden Beitragsbuch.
§ 5
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Kaufungen, den 26.11.2024
WASSERVERBAND LOSSE
- Der Verbandsvorsteher -
Arnim Roß
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 ist erteilt.
Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung.
Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 24. Februar bis einschließlich Dienstag, 4. März 2025 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Kaufungen, den 03.02.2025 WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher
Regierungspräsidium Kassel
ZUSTIMMUNG
Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung
zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2025 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von
-- 1.010.000 EUR --
(in Worten: „Eine Millionzehntausend Euro").
RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/10
Kassel, den 20. Januar 2025
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag - Siegel - (Tampe)