Amtliche Bekanntmachung


Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2025

Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 26.11.2024

folgende Feststellungen getroffen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2025

im Erfolgsplan                                                                                                

bei den Erträgen auf                                                                         273.700 €

bei den Aufwendungen auf                                                               267.950 €

im Vermögensplan

bei den Erträgen auf                                                                      1.330.000 €

bei den Aufwendungen auf                                                            1.417.450 €

festgesetzt.

Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen sind nicht erforderlich.

§ 3

Kassenkredite von insgesamt 1.010.000 € sind erforderlich.

§ 4

Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2025 aufzustellenden Beitragsbuch.

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Kaufungen, den 26.11.2024                  

WASSERVERBAND LOSSE

- Der Verbandsvorsteher -

Arnim Roß

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 ist erteilt.

Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung.

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 24. Februar bis einschließlich Dienstag, 4. März 2025 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Kaufungen, den 03.02.2025                                 WASSERVERBAND LOSSE

                                                                                  Arnim Roß

                                                                                   Verbandsvorsteher

Regierungspräsidium Kassel       

ZUSTIMMUNG

Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung

zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2025 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von

-- 1.010.000 EUR --

(in Worten: „Eine Millionzehntausend Euro").

RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/10

Kassel, den 20. Januar 2025

Regierungspräsidium Kassel

Im Auftrag - Siegel - (Tampe)