Endlich 30 in der Berliner Straße Helsa
In der Berliner Straße ist in dieser Woche durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil im Bereich des Kindergartens, des Seniorenzentrums Helsa und der dort befindlichen Bushaltestelle, die vorwiegend für den Schulverkehr genutzt wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h umgesetzt worden. Dass dies gerade hier sinnvoll ist, wurde seit 2022 im Rahmen von mehreren Treffen der Straßenverkehrs- und Sicherheitsbehörden besprochen. Hierfür hatte sich der Gemeindevorstand und der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk stets eingesetzt. Auch hatten sich über 300 Menschen in Helsa mit Ihrer Unterschrift dafür eingesetzt, dass an dieser Stelle eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet wird.
Hier gab es jedoch bislang stehts rechtliche Hürden, die uns die Umsetzung der gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung bislang unmöglich gemacht hatten.
Die Änderungen der StVO sind seit dem 1. April 2025 in Kraft und werden in Hessen durch die novellierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) konkretisiert.
Damit hat man den Kommunen nun mehr Flexibilität gegeben, um lokale Verkehrsziele wie Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern. Kommunen können nun Tempo 30 auch an sensiblen Stellen wie vor Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern anordnen. Auch hierfür gibt es jedoch Voraussetzungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.


