Anträge zur Pflegeversicherung
Bis 30.9.2020 werden keine Mitarbeiter des MDK die Antragsteller zu Hause aufsuchen.
Dies geschieht zum Schutz der Pflegebedürftigen und dem der Mitarbeiter des MDK.
Die Gutachter können nun nach Akten-und Informationslage entscheiden. Deshalb ist
es wichtig, dass Sie ihre aktuellen Befunde und die Unterlagen der Ärzte dem Antrag in Kopie beifügen.
Aus den Befunden sollte hervorgehen, wie sich die Erkrankungen/Behinderung auf
Ihre Pflegesituation und Selbständigkeit auswirken.
Brauchen Sie Hilfe bei der Mobilität, z.B. beim Laufen und Treppensteigen?
Brauchen Sie Unterstützung beim Waschen, Duschen, beim An-und Ausziehen, beim Toilettengang?
Muss Ihnen jemand die Tabletten richten, die Stützstrümpfe anziehen, oder Wunden versorgen?
Der Gutachter wird über die Aktenlage und in einem strukturierten Interview am Telefon so viel Einsicht in die Pflegesituation gewinnen, damit er den Pflegegrad bestimmen kann.
Wenn Sie einen Fragebogen/Selbstauskunftsbogen erhalten haben, sollten Sie diese gewissenhaft ausfüllen. Die Fragebögen sind jetzt differenzierter und ausführlicher.
Alle Informationen helfen, um über ihren Antrag zu entscheiden
Diese Vorgehensweise gibt es auch bei Höherstufungsanträgen oder Widersprüchen.
Die Regelung gilt für Anträge vom 1.2.2020 - 30.9.2020
Sonstige Änderungen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen häuslichen Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGBXI werden bis 30.9.2020 ausgesetzt. Das betrifft Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Geldleistung erhalten. Es gibt keine Nachteile, wenn Sie den vereinbarten Termin in diesem Zeitraum nicht nachweisen können.
Es finden auch keine Wiederholungsbegutachtungen bis zum 30.9.2020 statt.
Haben Sie dazu Fragen oder andere Anliegen.
Die Beratungsstelle für Ältere ist montags bis donnerstags telefonisch zu erreichen.
Beratungsstelle für Ältere
Herta Dippl-Ziegler, Dipl.Sozialpädagogin
34260 Kaufungen, Sophie-Henschel-Weg 2
Tel. 05605/ 945-111
Fax 05605/ 945-137
info@beratungsstellefueraeltere.de