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Nachricht an die Gemeinde Helsa

Die Beratungsstelle für Ältere informiert

 

Teske-Kotzian

 

Die Beratungsstelle für Ältere informiert

 

Verhinderungspflege oder "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson" § 39 SGB XI

 

Der Begriff Verhinderungspflege bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, sofern eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden sein, bevor erstmalig ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.

Ist die Pflegeperson an der Pflege gehindert (Krankheit, Urlaub u.ä.), besteht für die Dauer von bis zu 28 Tagen je Kalenderjahr Anspruch auf Ersatzpflege. Hierfür zahlt die Pflegekasse auf Kostennachweis bis zu 1470 Euro im Kalenderjahr.

Die Verhinderungspflege kann durch Personen erbracht werden , die dem Pflegebedürftigen nahe stehen, durch einen Pflegedienst oder auch in einer teilstationären oder stationären Einrichtung (Tagespflege, Pflegeheim). Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. In jedem Fall muss die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse im voraus beantragt werden.

Erfolgt die Verhinderungspflege durch Verwandte oder Verschwägerte oder lebt die Pflegeperson mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft (Ehegatte, Lebenspartner) sind die nachzuweisenden Aufwendungen auf die Höhe des Pflegegeldes der vorhandenen Pflegestufe beschränkt. Werden aber höhere Aufwendungen durch die Pflegeperson nachgewiesen (Fahrtkosten, Verdienstausfall), kann eine Kostenerstattung bis zu 1470 Euro erfolgen.

Teilen sich ein Pflegedienst und eine Pflegeperson die Pflege, kann die Ersatzpflege bis zum Höchstbetrag von 1470 Euro zusätzlich zur Sachleistung erstattet werden.

Wird Verhinderungspflege in einer teilstationären oder stationären Einrichtung erbracht, beteiligt sich die Pflegekasse, wie bei der Kurzzeitpflege auch, nur an den pflegebedingten Kosten (max. 1470 €), nicht an Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Marlies Teske-Kotzian
Dipl. Sozialpädagogin/-arbeiterin

Beratungsstelle für Ältere, Tel. 05605/ 945-111