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Nachricht an die Gemeinde Helsa

Auskunfts-/Übermittlungssperren nach dem Hessischen Meldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Helsa – Bürgerbüro - darf gem. § 34 Hessisches Meldegesetz (HMG) Auskünfte an Personen, die nicht Betroffene sind, und an andere Stellen erteilen und Daten übermitteln. Andere Stellen nach dem HMG sind u. a.:

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 35 Abs. 3 HMG),
  2. Adressbuchverlage (§35 Abs. 4 HMG),
  3. Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 35 Abs. 3 HMG),
  4. Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament, mit Landtags- und Kommunalwahlen, mit Ausländerbeiratswahlen sowie für Abstimmungen, Bür¬ger- und Volksbegehren in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorausgehenden Monaten (§ 35 Abs. 1 und 2 HMG).

Aus Gründen des Datenschutzes haben betroffene Einwohner das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach den Ziffern 1 bis 4 ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Hierzu ist eine formlose schriftliche Mitteilung an das Bürgerbüro Helsa, Berliner Straße 20, 34298 Helsa, ausreichend.

Das Hessische Meldegesetzes (HMG) sieht vor, dass vorstehende Auskünfte auch im Wege eines automatisierten Abrufs über das Internet (Internetauskunft) erteilt werden können. (§ 34 a HMG). Dieses ist nur zulässig, wenn die/der Betroffene einer solchen Form der elektronischen Auskunftserteilungen nicht widerspricht.

Darüber hinaus kann eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn die/der Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihr/ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, per¬sönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Der Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls beim Bürgerbüro Helsa einzureichen.

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Helsa

 

Formulare:

Auskunftssperre Antrag

Auskunftssperre Antrag einfach