Inhalt:
Amtliche Bekanntmachung
Zahlung der fälligen Steuern und Abgaben.
Die Steuern und Abgaben sind zu folgenden Termin fällig: zum
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.
Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins sind wir gezwungen, schriftliche, kostenpflichtige Mahnungen zu schreiben. Die Mahngebühren sind in der siebten Verordnung zur Änderung der Vollstreckungskostenordnung zum Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 20. November 2008 wie folgt geändert worden:
bis zu | 250 EURO | einschließlich | 6 Euro |
bis zu | 500 EURO | einschließlich | 11 Euro |
bis zu | 1.000 EURO | einschließlich | 15 Euro |
bis zu | 5.000 EURO | einschließlich | 25 Euro |
bis zu | 10.000 EURO | einschließlich | 30 Euro |
bis zu | 100.000 EURO | einschließlich | 50 Euro |
bis zu | 1.000.000 EURO | einschließlich | 100 Euro |
bis zu | 10.000.000 EURO | einschließlich | 200 Euro |
über | 10.000.000 EURO | einschließlich | 300 Euro |
Die Mahngebühren werden immer zuerst verbucht, so dass ein Steuerrest auf dem jeweiligen Steuerkonto verbleibt, welcher von uns nicht in Abgang gebracht werden kann. Bitte überweisen Sie daher künftig Ihre Steuern und Abgaben pünktlich zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen oder erteilen Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung. Zur Vermeidung von Fehlbuchungen ist unbedingt die entsprechende Steuernummer anzugeben.
Der Gemeindevorstand
- Gemeindekasse -
Amtliche Bekanntmachung
Hebetermin der Gemeindekasse
Die Gemeindekasse erhebt die fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Wassergeld, Kanalgebühren, und Müllabfuhrgebühren), Hundesteuer und Gewerbesteuer
für das III Quartal
Letzter Fälligkeitstermin ist der 15.08.2009 Nach Ablauf einer Woche ergehen schriftliche, kostenpflichtige Mahnungen. Danach noch offen stehende Beträge müssen dann im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen werden, wodurch noch weiter Kosten entstehen. zur Vermeidung von Fehlbuchungen bitten wir, unbedingt die Steuernummer deutlich anzugeben. Überweisungen ohne Angabe der Steuernummer gehen wieder an den Auftraggeber zurück.
Der Gemeindevorstand
- Gemeindekasse -

