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Wehrpflicht (Erfassen von Wehrpflichtigen)
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Allgemeine Informationen |
Wehrpflicht (Erfassen von Wehrpflichtigen) Die Erfassungsdaten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift) werden an das Kreiswehrersatzamt in Kassel weitergeleitet. Das Erfassen kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden. Dies gilt auch für Personen, die erst zwei Jahre nach Verlegen ihres ständigen Aufenthalts aus den in § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten wehrpflichtig werden. Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt. Sollten bei Ihnen Gründe für dauernde oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen vorliegen, entscheidet hierüber das Kreiswehrersatzamt.
Hauptadresse |
Formulare
Rechtsgrundlagen |
| § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) |

