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Nachricht an die Gemeinde Helsa
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Wehrpflicht (Erfassen von Wehrpflichtigen)

 

Ämter

 Bürgerbüro

 

Allgemeine Informationen

Wehrpflicht (Erfassen von Wehrpflichtigen)

Das Bürgerbüro ist die Erfassungsbehörde für Wehrpflichtige in Helsa. Hier wird ermittelt, ob Sie wehrpflichtig sind. Nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig.

Die Erfassungsdaten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift) werden an das Kreiswehrersatzamt in Kassel weitergeleitet. Das Erfassen kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden. Dies gilt auch für Personen, die erst zwei Jahre nach Verlegen ihres ständigen Aufenthalts aus den in § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten wehrpflichtig werden.

Durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt. Sollten bei Ihnen Gründe für dauernde oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen vorliegen, entscheidet hierüber das Kreiswehrersatzamt.

 

Hauptadresse
Ludwig-Mond-Straße 41
34121 Kassel
Telefon +49 561 2077-0
Fax +49 561 2077-3114
E-Mail KWEAKassel@Bundeswehr.org

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen

§ 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG)