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Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen - Kleiner Waffenschein
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Bürgerbüro
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Allgemeine Informationen |
| Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen - Kleiner Waffenschein Gas- und Schreckschusswaffen: Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist für Personen über 18 Jahren erlaubnisfrei. Mit der Neufassung des Waffengesetzes ist seit 01. April 2003 für das Führen einer Gas- und Schreckschusswaffe zum Selbstschutz ein Waffenschein vorgeschrieben. |
Formulare
Rechtsgrundlagen |
| § 5 des Waffengesetz |

