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Nachricht an die Gemeinde Helsa
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Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen - Kleiner Waffenschein

 

Ämter

 Bürgerbüro

 

Allgemeine Informationen

Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen - Kleiner Waffenschein

Gas- und Schreckschusswaffen:
Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist für Personen über 18 Jahren erlaubnisfrei. Mit der Neufassung des Waffengesetzes ist seit 01. April 2003 für das Führen einer Gas- und Schreckschusswaffe zum Selbstschutz ein Waffenschein vorgeschrieben.

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen

§ 5 des Waffengesetz