Sie befinden sich hier: Rathaus + Politik / Rathaus / Dienstleistungen
Nachricht an die Gemeinde Helsa
-7edf:118ef1730df:1b114af:471e14ac

Personalausweis

 

Ämter

 Bürgerbüro

 

Allgemeine Informationen

Personalausweis


Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Doppelstaatler/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können. Sie müssen den Ausweis oder Pass persönlich beantragen und das Antragsformular eigenhändig unterschreiben.

 

Können Sie Ihren Ausweis oder Pass nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen.

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen