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Kinderreisepass
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Kinderreisepass
Kinder benötigen für Auslandsreisen ein gültiges deutsches Ausweisdokument. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.* Die Passpflicht gilt auch als erfüllt, wenn die Kinder im Pass eines Elternteils eingetragen sind, eine Neueintragung ist seit dem 1. November 2007 nicht mehr möglich. * Danach kann bei Bedarf wie bei Erwachsenen ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Den Antrag für Minderjährige kann nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Die Vertretung ist nicht zulässig. Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro der Gemeinde Helsa. Wir weisen darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. |
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