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Nachricht an die Gemeinde Helsa
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Kindergeld

 

Ämter

 

Allgemeine Informationen

Kindergeld / Kinderzuschlag

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen sogar länger. Die Leistung ist einkommensunabhängig und nach der Zahl der Kinder gestaffelt.

Eltern mit geringem Einkommen haben zudem Anspruch auf Kinderzuschlag für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt.

Die Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit ist auch für die Zahlung des Kinderzuschlages an Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes zuständig. Die Zahlung des Kindergelds erfolgt im Öffentlichen Dienst durch den jeweiligen Arbeitgeber.


Anschrift:
Familienkasse Kassel
Theaterstraße 3, 34117 Kassel

Tel: 01801 546337, 01801 9245864 (Zahlungstermin) *
Fax: 0561 7011670

E-Mail: Kassel.Familienkasse@arbeitsagentur.de

Mittwochs ist die Familienkasse Kassel geschlossen.

 

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr,  07:30 - 12:00 Uhr  
Do. 07:30 - 18:00 Uhr 

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen