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Kindergeld
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Kindergeld / Kinderzuschlag Eltern mit geringem Einkommen haben zudem Anspruch auf Kinderzuschlag für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt. Die Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit ist auch für die Zahlung des Kinderzuschlages an Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes zuständig. Die Zahlung des Kindergelds erfolgt im Öffentlichen Dienst durch den jeweiligen Arbeitgeber. Tel: 01801 546337, 01801 9245864 (Zahlungstermin) * E-Mail: Kassel.Familienkasse@arbeitsagentur.de Mittwochs ist die Familienkasse Kassel geschlossen.
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