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Nachricht an die Gemeinde Helsa
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Führungszeugnis

 

Ämter

 Bürgerbüro

 

Allgemeine Informationen

Führungszeugnis

Sie sind Privatperson und benötigen ein Führungszeugnis z.B. für einen neuen Arbeitsplatz?

 

Voraussetzungen sind:
Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Gemeinde Helsa gemeldet sein. Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden.
Sie (ggf. Ihre gesetzliche Vertretung) können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.


Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • Führungszeugnisse für private Zwecke
    Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
  • Führungszeugnisse für eine Behörde
    Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt.
    Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.

Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.

 

Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 €.

 

Benötigte Unterlagen

Ausweisdokument
Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung)

Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) 
 

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen

§ 30 Bundeszentralregister