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Fischereiwesen
Ämter
Allgemeine Informationen |
Fischereischein Fischereischeine gelten maximal 10 Jahre und werden nur für Einwohner der Gemeinde Helsa mit Hauptwohnsitz ausgestellt.
Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang und dann die Staatliche Fischerprüfung abgelegt werden. Aktuelle Informationen über Vorbereitungslehrgänge können Sie beim Ordnungsamt, Fischereiangelegenheiten, anfragen.
Es gibt folgende Fischereischeine: - Jahresfischereischeine gelten ein Jahr und können vier mal verlängert werden.
- Fünfjahres-Fischereischeine können einmal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
- Zehnjahres-Fischereischein.
Jahresfischereischeine gelten ein Jahr und können vier mal verlängert werden.
Für Jugendliche ab 10 Jahren:
Benötigte Unterlagen bei Erstausstellungen:
Antrag (siehe unter Formulare) zwei aktuelle Lichtbilder Personalausweis/Kinderausweis/Kinderreisepass Original des Prüfungszeugnisses
Bei Neuausstellungen (alter Fischereischein von anderer Behörde erstellt) sindvorzulegen:
Zwei Passfotos der alte Fischereischein Personalausweis
Bei Verlängerungen sind vorzulegen: Der alte Fischereischein und ein gültiger Personalausweis.
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Formulare