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Nachricht an die Gemeinde Helsa
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Fischereiwesen

 

Ämter

 Bürgerbüro

 

Allgemeine Informationen

Fischereischein
Fischereischeine gelten maximal 10 Jahre und werden nur für Einwohner der Gemeinde Helsa mit Hauptwohnsitz ausgestellt.


Für "Neulinge" gilt:
Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang und dann die Staatliche Fischerprüfung abgelegt werden. Aktuelle Informationen über Vorbereitungslehrgänge können Sie beim Ordnungsamt, Fischereiangelegenheiten, anfragen.

 

Es gibt folgende Fischereischeine:

  • Jahresfischereischeine gelten ein Jahr und können vier mal verlängert werden.
  • Fünfjahres-Fischereischeine können einmal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
  • Zehnjahres-Fischereischein.
Jahresfischereischeine gelten ein Jahr und können vier mal verlängert werden.



Für Jugendliche ab 10 Jahren:

  • Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gelten für ein Jahr und können vier mal verlängert werden.
  • Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).

 


Benötigte Unterlagen bei Erstausstellungen:

  • Antrag (siehe unter Formulare)
  • zwei aktuelle Lichtbilder
  • Personalausweis/Kinderausweis/Kinderreisepass
  • Original des Prüfungszeugnisses


Bei Neuausstellungen (alter Fischereischein von anderer Behörde erstellt) sindvorzulegen:

  • Zwei Passfotos
  • der alte Fischereischein
  • Personalausweis


Bei Verlängerungen sind vorzulegen:
Der alte  Fischereischein und ein gültiger Personalausweis.

 


 

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen