Inhalt:
Eheschließung
Ämter
Standesamt
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Allgemeine Informationen |
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes einer der Verlobten. Heiraten kann man jedoch auch bei jedem anderen Standesamt in Deutschland. Das zuständige Standesamt wird dann das ausgewählte Standesamt ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen. Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken. Mitzubringende Unterlagen: |
Formulare
Rechtsgrundlagen |

