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Nachricht an die Gemeinde Helsa
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Eheschließung

 

Ämter

 Standesamt

 

Allgemeine Informationen

Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes einer der Verlobten. Heiraten kann man jedoch auch bei jedem anderen Standesamt in Deutschland. Das zuständige Standesamt wird dann das ausgewählte Standesamt ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen. Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken.

Mitzubringende Unterlagen:
Es wird um ein persönliches Informationsgespräch im örtlichen Standesamt über die benötigten Unterlagen gebeten.


 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen