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Nachricht an die Gemeinde Helsa
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Beglaubigung

 

Ämter

 Bürgerbüro

 

Allgemeine Informationen

Was wir Ihnen amtlich beglaubigen können:

 

- Fotokopie eines Schriftstückes
Wir können für Sie Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. (z.B. Zeugnisse, Personalausweise Reisepässe, Rentennachweise)
Die Fotokopien werden bei uns gegen Gebühr erstellt. Beachten Sie bitte, dass wir nur komplette Schriftstücke und keine Auszüge fotokopieren und beglaubigen können.


- Ihre Unterschrift
Sie können Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, wenn Sie das Schriftstück vor den Augen unserer Sachbearbeiter/innen unterzeichnen.
Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.

 

Folgende Unterlagen werden von anderen Institutionen beglaubigt:
- Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.
Diese können Sie beim Standesamt Helsa beglaubigen lassen.

- Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten. Diese Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar.

 

Benötigte Unterlagen
• Ausweisdokument
• Dokumente oder Schriftstücke (im Original), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll oder
• Bei ausländischen Schriftstücken: eine Übersetzung eines amtlich zugelassenen Dolmetschers

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen