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Neuer Personalausweis
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis in Form einer Scheckkarte.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder ab 12 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
• Biometrietaugliches Lichtbild
Gebühren Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Weitere Gebührenregelungen - Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen (biometrietaugliche Lichtbilder), keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Diese Anforderungen gelten auch für vorläufige Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, vorläufige Reisepässe, Führerscheine.
Funktionen des neuen Personalausweises
Online-Ausweisfunktion
• Was ist die Online-Ausweisfunktion?
• Wie funktioniert der Nachweis der elektronischen Identität mit
der Online-Ausweisfunktion? Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig und bietet volle Flexibilität: Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie die Funktion nutzen möchten. Sie können zudem diese Entscheidung jederzeit ändern. Auf Wunsch kann die Online-Ausweisfunktion, solange das Dokument gültig ist (in der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde) jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden. Online-Service kann man z. B im Internet bei Online-Shops, Banken oder E-Mail-Anbietern nutzen, aber auch bei Anbietern aus der Verwaltung beispielsweise bei der Beantragung von Geburtsurkunden oder einer Kfz-Ummeldung. Die Online-Ausweisfunktion funktioniert nicht nur im Internet. Auch an Verkaufsautomaten (beispielsweise Fahrkarten), bei Anmietungen von Autos und Fahrrädern oder beim Einchecken in Hotels kann der elektronische Identitätsnachweis des Personalausweises eingesetzt werden.
• Welche Vorteile bringt die Online-Ausweisfunktion?
Unterschriftsfunktion
• Was ist die qualifizierte elektronische Signatur?
Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind. Eine Liste dieser Signaturanbieter ist im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar.
• Wie wird die Unterschriftsfunktion angewendet?
Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken er-möglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Bürgerservice der Gemeinde Helsa unter 05605/8008-22 oder -25 oder im Internet unter www.personalausweisportal.de.
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Formulare
- Ausweise: Hinweise für fertige Ausweise als PDF-Datei (76kb)
- Ausweise: Hinweise für fertige Ausweise als Worddatei (29kb)
Rechtsgrundlagen |

