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Nachricht an die Gemeinde Helsa

Schlammflut-

Katastrophe in Wickenrode am 18. Juni 1980

Um 15.10 Uhr kam die große Schlammflut. Die Riesen-Schlammwelle riss Bäume, Autos und Garagen mit, verwüsteten Gartengrundstücke und Wohnhäuser. Wickenrode drohte in einer Schlammflut zu ertrinken, die von dem ehemaligen Zechengelände der Zeche Hirschberg aus, über die Ringenkuhlerstraße bis zur Berliner Straße (B 451) schoss. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt. Die angerichteten Schäden an privaten und kommunalen Einrichtungen wurden in die Hunderttausende geschätzt.

Anwohner der Ringenkuhlerstraße hörten plötzlich ein Brausen und Brummen und vermuteten tieffliegende Hubschrauber. Im nächsten Moment sahen sie dann den Schlamm und entwurzelte Baumstämme an ihren Häusern vorbei schwimmen. Nach späteren Feststellungen waren die Schlammwellen an verschiedenen Stellen bis zu 3m hoch. Die alarmierte örtliche Feuerwehr musste aber sofort einsehen, dass die gegenüber dieser Naturgewalt machtlos waren. Sie alarmierte die Leitstelle Hessen Nord. Zum Einsatz kamen dann außer den Männern der Kasseler Berufsfeuerwehr, viele Helfer der freiwilligen Wehren aus den anliegenden Gemeinden.

Während in den Straßen, Kellern und Wohnungen Hunderte von Bürgern, Feuerwehrmännern, Soldaten der Patenkompanie und verpflichtete Helfern mit Hilfe von Baggern und Räumgeräten der Schlamm-Massen versuchten Herr zu werden, berieten im Katastrophengebiet Experten der zuständigen Behörden. Sie kamen zu dem Schluss, dass eine ehemalige Abraumkippe in Bewegung geraten sein müsse. Als Ursache wird vermutet, dass der abgelagerte Abraum sich voll Oberflächenwasser saugte und dann abrutschte. Weitere Vermutungen, ob das Oberflächenwasser aus den ehemaligen Grubenstollen gekommen sein könnte, wurde ausdrücklich verneint.

Von den Gemeinden wurden Sachverständige eingeschaltet um die Höhe der Schäden zu ermitteln. Danach betrugen die Privatschäden = 226.000,-DM und die Gemeinde = 14.590,--DM. Da die Existenzgrundlagen der Geschädigten nicht gefährdet waren, wurden sowohl vom Land als auch vom Bund keine weiteren Zahlungen geleistet. Anträge der Gemeinde, die Schlamm-Katastrophe als Elementarschäden anzuerkennen, wurden abgelehnt. Danach hatte auch die Gemeinde ihre Schäden aus den eigenen Haushaltsmitteln zu tragen. Um weiteren Katastrophen zu begegnen, wurden in den Folgejahren neue Flutgräben angelegt, um das anfallende Oberwasser abzuleiten. Außerdem wurde der Grundwasserspiegel regelmäßig gemessen. Laufende Kontrollen garantieren dafür, dass sich die Katastrophe vom 18.06.1980 nicht wiederholen kann.