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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9106727 2012/05/07 11/44/21

Zoohandel (artgeschützte Tiere), Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung sowie bei Exemplaren des Anhang A der EG-VO 338/97 eine Vermarktungsgenehmigung.

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An wen muss ich mich wenden?

Meldung und EG-Bescheinigung:
Artenschutzbehörde (=Obere Naturschutzbehörde), in deren Zuständigkeitsbereich sich das Unternehmen jeweils aufhält. Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter folgenden Adressen der Regierungspräsidien erhältlich:

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?
  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars und berechnet sich nach der
  • Allgemeinen Verwaltungskostenordnung sowie der
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
     

Einzelheiten beim zuständigen Veterinäramt sowie dem Artenschutzdezernat des zuständigen Regierungspräsidiums erfragen.

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Rechtsgrundlage
  • § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
  • Bundesnaturschutzgesetz
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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel