Inhalt:
Zoohandel (Wirbeltiere), Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständiges Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es gilt die
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen. |
| Rechtsgrundlage |
|
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

