Inhalt:
Zoo - Genehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige obere Naturschutzbehörde. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Internet-Adressen: |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Landwirtschaft/Veterinärwesen |
| Zuständige Behörden: |

