Inhalt:
Wehrdienst: Dienst im Innern
| Leistungsbeschreibung |
Zur Verwendung der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe oder zur Hilfeleistung bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall nach Artikel 35 des Grundgesetzes kann ein gedienter Wehrpflichtiger herangezogen werden, soweit er sich schriftlich dazu bereit erklärt hat, diese "Hilfeleistungen im Innern" zu leisten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständige Stelle ist das für Ihren Wohnort zuständige Kreiswehrersatzamt |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeits- und Tarifrecht Erfassung, Musterung und Einberufung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

