Inhalt:
Wehr- und Zivildienst Zurückstellung
| Leistungsbeschreibung |
Eine Zurückstellung vom Wehrdienst für Wehrpflichtige sowie vom Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer ist auf Antrag möglich, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst/Zivildienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Ein schriftlicher Antrag ist bereits bei der Erfassung, jedoch spätestens bei der Musterung zu stellen. Der Antrag ist zu begründen. Tritt der Zurückstellungsgrund erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, ist der Antrag zeitnah zu stellen. Der Zurückstellungsbescheid kann Auflagen enthalten. Entfallen die Gründe für eine Zurückstellung, ist dies unverzüglich dem Kreiswehrersatzamt bzw. dem Bundesamt für den Zivildienst mitzuteilen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wehrdienstfreistellung: das Kreiswehrersatzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wehrpflichtige wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Zivildienstfreistellung: das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Alle Unterlagen, die den Antrag auf eine Zurückstellung glaubwürdig machen können. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 12 , 42 und 42 a Wehrpflichtgesetz (WPflG) |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Wehrdienstausnahmen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

