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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8968468 2008/11/27 15/01/51

Wehr- und Zivildienst Zurückstellung

Leistungsbeschreibung

Eine Zurückstellung vom Wehrdienst für Wehrpflichtige sowie vom Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer ist auf Antrag möglich, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst/Zivildienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

Ein schriftlicher Antrag ist bereits bei der Erfassung, jedoch spätestens bei der Musterung zu stellen. Der Antrag ist zu begründen. Tritt der Zurückstellungsgrund erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, ist der Antrag zeitnah zu stellen.

Verfahrensablauf

Der Zurückstellungsbescheid kann Auflagen enthalten. Entfallen die Gründe für eine Zurückstellung, ist dies unverzüglich dem Kreiswehrersatzamt bzw. dem Bundesamt für den Zivildienst mitzuteilen.

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An wen muss ich mich wenden?

Wehrdienstfreistellung: das Kreiswehrersatzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wehrpflichtige wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Zivildienstfreistellung: das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ)

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle Unterlagen, die den Antrag auf eine Zurückstellung glaubwürdig machen können.

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Rechtsgrundlage

§§ 12 , 42 und 42 a Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§§ 11, 12, 13, 15 und 15 a Zivildienstgesetz (ZDG)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958646 Wehrdienstausnahmen
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel