Inhalt:
Wehr- und Zivildienst: Unterhaltssicherung
| Leistungsbeschreibung |
Zur Sicherung ihres Lebensbedarfs erhalten auf Antrag einberufene Wehrpflichtige ( Grundwehrdienstleistende und Wehrübende) und ihre Familienangehörige Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Gleiches gilt für Zivildienstleistende. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Unterhaltssicherungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
finanzielle Leistungen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

