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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8968498 2009/06/30 15/59/20

Wehr- und Zivildienst: Unterhaltssicherung

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherung ihres Lebensbedarfs erhalten auf Antrag einberufene Wehrpflichtige ( Grundwehrdienstleistende und Wehrübende) und ihre Familienangehörige Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Gleiches gilt für Zivildienstleistende.

9012756
An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltssicherungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

9012757
Rechtsgrundlage

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

9012758
Formulare
Anliegenkategorien: 8958649 finanzielle Leistungen
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel