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Waffenherstellungserlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instandsetzen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Waffenherstellung. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Erlaubnis ist schriftlich formlos zu beantragen. Sie kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es werden Gebühren in der Höhe von von 102,26 € bis 2556,46 € erhoben. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Keine. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

