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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9689337 2010/04/07 16/44/59

Visum (Einreise in Deutschland)

Leistungsbeschreibung

Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, kann bei der Einreise in Deutschland ein Visum erforderlich sein. Für welche Staaten dies zutrifft, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
(Staatenliste zur Visumpflicht siehe unter „Was sollte ich sonst noch wissen?“)

Wenn Sie bereits im Besitz eines noch gültigen Aufenthaltstitels sind, brauchen Sie zur Einreise kein Visum.

Voraussetzungen

Die Erteilung eines Visums setzt in der Regel voraus, dass
 

  • Ihre Identität geklärt ist und Sie die Passpflicht
  • Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt und
  • soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Ist ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt, müssen außerdem zusätzlich die speziellen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel entsprechend dem vorgesehenen Aufenthaltszweck vorliegen.
Die Erteilung eines Visums kommt nicht in Betracht, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind
 

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An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat)
 – Deutsche Auslandsvertretungen siehe unter „Was sollte ich sonst noch wissen?“ -

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Visumsantrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen informieren.

 

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Welche Gebühren fallen an?

Die Visumsgebühr beträgt EUR 60.

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Rechtsgrundlage 9689368
Was sollte ich noch wissen?

Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
(Auswärtiges Amt)
Deutsche Auslandsvertretungen
(Auswärtiges Amt)
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958501 Migration und Asyl
8958504 Einwanderung / Einbürgerung
Zuständige Behörden: