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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8958830 2011/08/26 12/20/54

Untersuchungsberechtigungsschein

Leistungsbeschreibung

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Hierfür wird

  • ein Untersuchungsberechtigungsschein
    (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben)
  • und ein Erhebungsbogen benötigt
    (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
9012668
An wen muss ich mich wenden?

Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.

9012666
Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden - der Kinderausweis

9012667
Welche Gebühren fallen an?

Keine

9012669
Rechtsgrundlage

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)

9012670
Was sollte ich noch wissen?

Das Erfordernis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung entfällt für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche oder den Jugendlichen zu befürchten sind. Diese Voraussetzungen dürften in der Regel bei einer Beschäftigung in den Schulferien erfüllt sein.

9012671
Formulare
Anliegenkategorien: 8958289 Arbeits- und Tarifrecht
8958295 Lizenzen / Zeugnisse
8958363 Berufsorientierung, Berufsberatung, Berufsvorbereitung
8958369 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958571 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958577 Ferien
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa