Inhalt:
Untersuchungsberechtigungsschein
| Leistungsbeschreibung |
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Hierfür wird
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| An wen muss ich mich wenden? |
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden - der Kinderausweis |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Das Erfordernis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung entfällt für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche oder den Jugendlichen zu befürchten sind. Diese Voraussetzungen dürften in der Regel bei einer Beschäftigung in den Schulferien erfüllt sein. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeits- und Tarifrecht Lizenzen / Zeugnisse Berufsorientierung, Berufsberatung, Berufsvorbereitung Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Ferien |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa |

