Inhalt:
Unterhaltszahlung
| Leistungsbeschreibung |
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. In welchen Fällen Unterhalt zu leisten ist und wer zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, ergibt sich aus den unterhaltsrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Wesentlichen sind Kindesunterhalt, Ehegatten- bzw. Lebenspartnerschaftsunterhalt, Unterhalt zwischen nicht verheirateten Personen, aber auch Eltern- und Verwandtenunterhalt zu unterscheiden. Die Unterhaltspflicht ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Feste Sätze schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien der jeweils zuständigen Oberlandesgerichte geben jedoch Orientierungshilfen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens werden insbesondere Nachweise über Einkommen und Vermögen verlangt.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Je nach Streitwert, den das Gericht festsetzt, fallen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an. |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Stand: 2. Mai 2012 |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Eingetragene Lebenspartnerschaft Scheidung Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

