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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8964944 2012/05/03 11/36/37

Unterhaltszahlung

Leistungsbeschreibung

Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. In welchen Fällen Unterhalt zu leisten ist und wer zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, ergibt sich aus den unterhaltsrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Wesentlichen sind Kindesunterhalt, Ehegatten- bzw. Lebenspartnerschaftsunterhalt, Unterhalt zwischen nicht verheirateten Personen, aber auch Eltern- und Verwandtenunterhalt zu unterscheiden. Die Unterhaltspflicht ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Feste Sätze schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien der jeweils zuständigen Oberlandesgerichte geben jedoch Orientierungshilfen.

Tipp: Unterhaltsrechtliche Leitlinien zur Festsetzung des Kindes- und Ehegattenunterhalts sowie die Düsseldorfer Tabelle, die zur Ermittlung des Unterhalts für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder angewandt wird, finden Sie auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main („Leitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main“).

In jedem Fall sollten Sie sich vor der Antragstellung von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Einzelheiten des Unterhaltsrechts sind komplex, so dass eine fachkundige Beratung unbedingt zu empfehlen ist. In unterhaltsrechtlichen Verfahren vor dem Familiengericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens werden insbesondere Nachweise über Einkommen und Vermögen verlangt.

 

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Welche Gebühren fallen an?

Je nach Streitwert, den das Gericht festsetzt, fallen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an.

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Stand: 2. Mai 2012
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958462 Eingetragene Lebenspartnerschaft
8958465 Scheidung
8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel