Inhalt:
Tiertransporte
| Leistungsbeschreibung |
Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ("EU-Tierschutztransportverordnung") zu beachten. In der Verordnung ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Ordnungsamt Landkreis Kassel |

