Sie befinden sich hier: Rathaus + Politik / Hessenfinder / Leistungen
Nachricht an die Gemeinde Helsa
9106706 2012/04/30 07/41/43

Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

9541938
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

9541939
Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

9541940
Rechtsgrundlage
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
  • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
9541941
Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Dezernat 23