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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8959203 2012/04/24 13/23/29

Steuervordrucke

Leistungsbeschreibung

Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.

Im Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes u. a. Software zur Übermittlung von Steuererklärungen entwickelt. Mit der ELSTER-Software haben Sie die Möglichkeit, Ihre Jahressteuererklärungen, die Steuer(vor-)anmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungen am PC zu erstellen und anschließend elektronisch an Ihr Finanzamt zu übermitteln.

Die neue Programmversion von ElsterFormular zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare (neben der Einkommensteuererklärung auch die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung) und zur elektronischen Übermittlung der Daten wird regelmäßig ab Mitte Januar kostenlos zum Download angeboten (hier). Darüber hinaus erhalten Sie das Programm ca. Ende Januar auch kostenlos auf CD-ROM in Ihrem Finanzamt oder Sie können ein kommerzielles Steuerberatungsprogramm im Handel erwerben.

Seit 2006 wird auf die Einreichung eines Papierausdrucks der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verzichtet, sofern Sie die Daten authentifiziert (mit Zertifikat) übermitteln. Hierfür müssen Sie sich über das ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de registrieren lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie kostenlos das notwendige Zertifikat entweder auf Ihrem Rechner (Softwarezertifikat), auf dem ELSTER-Stick oder es wird bei Verwendung Ihrer Signaturkarte von dieser ausgelesen. Setzen Sie das Zertifikat bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten ein, ersetzt es Ihre Unterschrift und stellt eine Authentifizierung des Datenübermittlers sicher. Zusammen mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der in ElsterFormular integrierten Anlage EÜR (Einnahmen-/Überschuss-Rechnung) ermöglicht dieses Zertifikat in vielen Fällen die papierlose Steuererklärung. Die Abgabe im herkömmlichen Verfahren durch Einreichung eines Papierausdrucks ist aber weiterhin möglich.

Ihre Vorteile:

  • kürzere Bearbeitungszeit,
  • keine Übertragungsfehler im Finanzamt,
  • weniger Papier,
  • weitgehender Belegverzicht,
  • elektronische Bescheiddatenübermittlung,
  • Steuerberechnungsfunktion.


Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie hier.


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An wen muss ich mich wenden?

an das für Sie zuständige Finanzamt.

Das zuständige Finanzamt können Sie mit der "Ansprechpartnersuche Finanzamt" ermitteln

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium der Finanzen. Stand: 24. April 2012.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958298 Steuern und Sozialabgaben
8961055 Steuern
Zuständige Behörden: