Inhalt:
Sterbeurkunde
| Leistungsbeschreibung |
Der Tod
eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen
(beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte
auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder
per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches
Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden
können.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen
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| An wen muss ich mich wenden? |
Im
Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag
führt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die
Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks
kostet 10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.
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| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Anzeige Sterbefall |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Standesamt |

