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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8965119 2012/05/04 11/52/11

Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)

Leistungsbeschreibung

Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
9012484
An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei) oder beim Notar (gebührenpflichtig).

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
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Rechtsgrundlage

§ 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958429 Nach der Geburt
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel