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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8960784 2012/04/03 13/30/24

Schwerbehindertenausweis

Leistungsbeschreibung

Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen?

Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Oder Sie besitzen bereits einen Schwerbehindertenausweis, dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder inzwischen abgelaufen ist?

Dann müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt durch die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Ausweisausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren Schwerbehindertenausweis.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises automatisch angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert.

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Rechtsgrundlage

§ 69 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -)

Schwerbehindertenausweisverordnung  (SchwbAwV)

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Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen oder unter zu Hilfenahme der Formanträge.
Die jeweiligen Formanträge können über die Internetseite der Versorgungsverwaltung beim Regierungspräsidium in Gießen heruntergeladen werden oder bei jedem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales angefordert werden.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958352 Feststellungsverfahren
8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958553 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel