Inhalt:
Schwerbehindertenausweis
| Leistungsbeschreibung |
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Oder Sie besitzen bereits einen Schwerbehindertenausweis, dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder inzwischen abgelaufen ist? Dann müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt durch die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Zur Ausweisausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren Schwerbehindertenausweis. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises automatisch angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert. |
| Rechtsgrundlage | |
| Anträge / Formulare |
Die Beantragung der Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen oder unter zu Hilfenahme der Formanträge. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Feststellungsverfahren Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel |

