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Schaustellung von Personen, Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Ge-bühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben. |
| Rechtsgrundlage |
§ 33 a GewO |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Gewerbeamt |

