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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9106296 2012/05/07 11/46/43

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

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An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Ge-bühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

9919318
Rechtsgrundlage

§ 33 a GewO

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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Gewerbeamt