Inhalt:
Sachverständiger Handwerk
| Leistungsbeschreibung |
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig. Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Sachverständige im Handwerk können nur durch die Handwerkskammern oder das Regierungspräsidium berufen werden. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk: Sachverständigen in Anspruch nehmen:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk: Sachverständigen in Anspruch nehmen: |
| Was sollte ich noch wissen? |
Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges Gewerbe einschließlich Gaststätten Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |
Handwerkskammer Kassel |

