Inhalt:
Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem Sie den Reit- oder Fahrbetrieb ausüben wollen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es werden Gebühren erhoben nach
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

