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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8959460 2012/03/22 07/15/57

Reisepass

Leistungsbeschreibung

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.

Seit 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 1.11.2005 das Lichtbild und ab 1.11.2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre.

Auch die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit; das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten ePässe. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. (Geht die Bestellung bis spätestens 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden).

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

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An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
     
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     
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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich aus § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).

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Rechtsgrundlage 9457710
Was sollte ich noch wissen?
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern. 

Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes findes Sie außerdem Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Achtung:

Information des Bundesministeriums des Innern:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung).

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, zuletzt geändert am 21. März 2012.
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958310 Reisepass
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa