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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8959479 2012/04/17 10/23/15

Reisepass: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

9031984
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

9031986
Rechtsgrundlage

Passgesetz

9031987
Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein Expresspass (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein vorläufiger Reisepass  ausgestellt werden.

9031985
Formulare
Anliegenkategorien: 8958310 Reisepass
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa