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Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld
| Leistungsbeschreibung |
Arbeitnehmer/innen mit Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld haben die Möglichkeit, allgemeine oder spezifische berufliche Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen. Diese können mit einem Zuschuss aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Tipp: Welche Maßnahmen gefördert werden können und für die/den jeweilige/n Arbeitnehmer/in am sinnvollsten sind, kann am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem zuständigen Betreuer bei der Agentur für Arbeit festgelegt werden. Die Höhe der Förderung beträgt
der als angemessen geltenden Lehrgangskosten. Die genaue Höhe hängt von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis ab. Tipp: Weitere Informationen zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Davon ausgenommen sind innerbetriebliche Qualifizierungen, die mit eigenem Personal durchgeführt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf Der Zuschuss kann erst ausgezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die Schlussrechnung innerhalb von drei Monaten nach Maßnahmeende vorlegt. Tipp: Ausführliche Informationen zu Ihren Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten als Arbeitgeber sowie zum Antragsverfahren finden Sie im Merkblatt "Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber". Für Arbeitnehmer stellt die Agentur für Arbeit das Merkblatt "Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer" zur Verfügung. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Umschulung / Weiterbildung |
| Zuständige Behörden: |

