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Prüf- und Bestätigungsstellen für Zertifizierungsdienste - Anerkennung
| Leistungsbeschreibung |
Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe, Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu bestätigen (Prüf- und Bestätigungsstelle) sowie zu bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt werden (Bestätigungsstelle). Voraussetzungen
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| An wen muss ich mich wenden? | |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung des Antrags Gebühren und Auslagen, deren Höhe der Anlage 2 zur Signaturverordnung, Punkt 1.3, zu entnehmen ist. |
| Rechtsgrundlage |
•§ 15 Abs. 2 Signaturgesetz (SigG) (Prüf- und Bestätigungsstelle) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Der Antrag auf Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle kann formlos gestellt werden. Er muss die Namen und Anschriften des Antragstellers und seiner gesetzlichen Vertreter enthalten.
Tipp: Eine Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Prüf- und Bestätigungsstellen". |
| Formulare | |
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Lizenzen / Zeugnisse |
| Zuständige Behörden: |

